Persilschein trotz Finanzdebakel: Regierungspräsidium wäscht den Landrat in Unschuld

Persilschein trotz Finanzdebakel: Regierungspräsidium wäscht den Landrat in Unschuld

Als wäre nichts passiert. Als sei alles in schönster Ordnung, strictly by the book, abgelaufen. Das Regierungspräsidium Darmstadt sieht nicht den mindesten Anlass, die Kommunalaufsicht in der Kreisverwaltung des Main-Taunus-Kreises oder den Landrat höchstselbst zu rügen. Der Linken-Stadtverordnete Bernd Hausmann hatte eine Dienstaufsichtsbeschwerde eingereicht. Der Vorwurf: Der Kreis habe weggeschaut, als Hofheim immer tiefer in die roten Zahlen rutschte und im Rathaus munter gegen Auflagen verstoßen wurde. Jetzt hat Darmstadt entschieden – Kritik? Fehlanzeige.

Der Kern des Dramas ist unstrittig: Als Bürgermeister Christian Vogt sein Amt antrat, fand er prall gefüllte Kassen vor. Doch schon fünf Jahre später, Ende 2024, war das finanzielle Polster restlos verpulvert. „Im Laufe seiner sechsjährigen Amtszeit schaffte es Bürgermeister und Kämmerer Vogt, diese Rücklagen nicht nur vollkommen aufzubrauchen, sondern häufte noch neue Defizite an“, bilanziert Hausmann in seiner Beschwerde. Das ist bitter, das ist ärgerlich – aber für sich genommen natürlich noch nicht rechtswidrig.

Landrat
Mit diesem Schreiben teilt das Regierungspräsidium mit: Die Kommunalaufsicht hat alles richtig gemacht.

Dann aber nahm die Geschichte eine unschöne Wendung. Um die Genehmigungspflicht für langfristige Darlehen durch den Landrat zu umgehen, griff der Rathauschef angeblich lieber zu Kassenkrediten. Das ist zwar im Zinssatz teurer, aber im Haushalt unauffälliger. Ein Taschenspielertrick, der es erlaubte, politisch stolz zu verkünden: „Schulden abgebaut!“

Währenddessen wurden die Stadtverordneten gar nicht oder erst mit erheblicher Verspätung informiert. Gleichzeitig explodierten im Rathaus die Personalkosten – Vogt stellte munter ein. Hausmann legte in seiner Dienstaufsichtsbeschwerde den Finger in die Wunde: Spätestens Anfang 2024 sei der Aufsichtsbehörde beim Kreis bekannt gewesen, dass Hofheim faktisch zahlungsunfähig war. Eine Unterrichtung der Stadtverordnetenversammlung sei jedoch unterblieben

Auch als der Magistrat der Pflicht zur unverzüglichen Aufklärung des Parlaments nicht nachkam, unternahm die Aufsicht nichts. Das Rathaus stockte die Liquiditätskredite immer weiter auf. Der Kreis, so Hausmann, habe keinerlei Maßnahmen ergriffen, um die Gemeinde zu gesetzeskonformem Handeln zu bewegen.

Das alles ist keine Mutmaßung, sondern Realität. Hofheim hat über seine Verhältnisse gelebt. Die Stadtverwaltung hat die gewählten Kontrolleure im Parlament regelrecht kaltgestellt, das immer tiefere Schuldenloch war für die Stadtverordneten nicht erkennbar. Der Haushalt wurde entgegen den Vorschriften nicht angepasst. Und die Kommunalaufsicht bei der Kreisverwaltung? Schaute vornehm weg.

Ist das Grund genug, den Landrat zu ermahnen, er möge bitteschön seinen Job ordentlich machen? Oder, wie Hausmann es formuliert, bei absehbaren Verstößen gegen bindendes Recht rechtzeitig einzugreifen?

Beim Regierungspräsidium in Darmstadt brauchte man für die Antwort überraschend wenig Bedenkzeit. Hausmanns Beschwerde datiert vom 24. Mai – und bereits unter dem Datum des 18. Juni erhielt er den amtlichen Persilschein aus Südhessen: Im Rahmen der Prüfung der vorgelegten Beschwerde sowie der Stellungnahme des Landrats des Main-Taunus-Kreises konnten keine Anhaltspunkte festgestellt werden, dass die Aufsichtsführung gegenüber der Stadt Hofheim nicht ordnungsgemäß wahrgenommen wurde.

Oder in gutem, kurzem Deutsch: Ein aufsichtsbehördliches Einschreiten ist nicht angezeigt. Alles war rechtens. Alles okay.

Hausmann reagiert konsterniert. Auf die konkreten Vorwürfe gegen die untere Kommunalaufsicht gehe die obere Behörde mit keinem einzigen Wort ein, sagt er. Der Regierungspräsident habe offensichtlich kein Problem damit, wenn eine Aufsichtsbehörde zwar Auflagen verfügt, sich danach aber keinen Deut darum schert, ob diese im Hofheimer Rathaus auch eingehalten werden.

Thema durch. Akte zu.

Scheitert das Verfahren gegen Vogt? Womöglich.

Die Lokalzeitung spekuliert heute ganz groß, ganz prominent und mit ganz viel Konjunktiv: Ein Disziplinarverfahren gegen Ex-Bürgermeister Christian Vogt scheitert – „womöglich“. Zu dieser eigentlich recht naheliegenden Erkenntnis gelangt die Redaktion auf recht verschlungenen Pfaden.

Zur Erinnerung: Die Linken hatten das Verfahren beantragt, das Stadtparlament baute die Vorlage um: Stadtverordnetenvorsteher Alexander Tulatz wurde beauftragt, bei Vogts Dienstvorgesetzten prüfen zu lassen, ob disziplinarrechtliche Schritte angezeigt sind. Zuständig für diese Prüfung ist die hessische Staatskanzlei – dort residiert Vogt inzwischen im Vorzimmer von CDU-Ministerpräsident Boris Rhein [nachzulesen hier]. Die Union prüft also die Union.

Sollte man in der Staatskanzlei zum Schluss kommen, dass Vogt seine Amtspflichten keineswegs gröblich verletzt hat, bleibt der Stadt theoretisch der Gang vor das Verwaltungsgericht. Ein Schritt, der in der Praxis gegen null tendiert. Denn dann müsste das Hofheimer Rathaus der Wiesbadener Regierungszentrale unterstellen, geltendes Recht gebeugt zu haben.

Die Zeitung bemüht dazu einen renommierten Verwaltungsrechtler, der das Offensichtliche in feinstes Juristendeutsch kleidet: „Der Disziplinarvorgesetzte begeht selbst eine Dienstpflichtverletzung, wenn er trotz hinreichender tatsächlicher Anhaltspunkte für eine Dienstpflichtverletzung eines seiner Beamten kein Disziplinarverfahren gegen diesen einleitet.“

Kurzum: Wenn in Wiesbaden nicht sauber geprüft wird, macht sich die Staatskanzlei selbst angreifbar. Aus der Regierungszentrale heißt es dazu laut Zeitung schlicht: „Der Vorgang befindet sich in Bearbeitung.“ Und während dort still vor sich hin gearbeitet wird, bleibt der Lokalredaktion in Hofheim ja noch reichlich Zeit für das ganz große Raten: Scheitert das Verfahren gegen den Ex-Rathauschef nun – oder scheitert es nicht? Antwort: Womöglich.

Die Hofheimer Bürger bleiben mit den Trümmern dieser Haushaltspolitik allein. Gewiss, in fast allen Kommunen herrscht inzwischen chronische Ebbe in der Kasse. Aber die meisten anderen Städte und Gemeinden haben eben – im Gegensatz zu Hofheim – noch irgendwelche Rücklagen, an die sie herankommen.

In der Kreisstadt dagegen herrscht jetzt das nackte Nichts. Dass man bei der Grundsteuer B noch einmal kräftig zulangen muss, gilt inzwischen als unstrittig. Hinter verschlossenen Türen wurde die bittere Realität jüngst bereits kühl durchgerechnet:

Die Grundsteuer, eben erst rückwirkend drastisch von 658 auf 1545 Prozentpunkte hochgesetzt, reicht vermutlich hinten und vorne nicht, um den angehäuften Schuldenberg abzutragen. Die bange Frage lautet nun: Kommt man im nächsten Jahr mit astronomischen 2.000 Prozent überhaupt noch hin – oder sollte man die Messlatte nicht doch besser gleich auf 2.500 Punkte hochjagen?

TR

+++ UPDATE +++

Zwei Stunden nach Erscheinen unseres Berichts reagiert die Verwaltung des Main-Taunus-Kreises per Pressemitteilung. Wir veröffentlichen sie im Wortlaut [hier].

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