Kreis zieht Notbremse: Wasserentnahme aus Bächen verboten
Aus Bächen im Main-Taunus-Kreis darf wegen der anhaltenden Trockenheit kein Wasser entnommen werden. Der Kreis hat ein entsprechendes Verbot erlassen, es gilt von Samstag, 4. Juli, an. Damit sollen die Bäche, ihre Tiere und Pflanzen sowie das ökologische Gleichgewicht geschützt werden. Die Allgemeinverfügung hat der Kreis auf seiner Internetseite www.mtk.org veröffentlicht.
„Wer die Regelungen beachtet, leistet einen wichtigen Beitrag zum Schutz unserer Bäche“, sagt die Erste Kreisbeigeordnete Madlen Overdick. „Gerade in trockenen Sommern zählt jeder verantwortungsvolle Umgang mit Wasser.“ In der Pressemitteilung der Kreisbehörde heißt es weiter:
Verboten ist sowohl das Pumpen von Bachwasser als auch das Schöpfen mit Handgefäßen. Eine Ausnahme gilt nur für das Schöpfen mit Handgefäßen zur Erfrischung. Zum Baden hingegen sind die Bäche nicht geeignet: Bachwasser kann schädliche Keime enthalten. Weidetiere dürfen weiterhin an den Bächen getränkt werden.
Wie Overdick erläutert, hat die Hitze die Wasserstände in den Bächen deutlich sinken lassen. Besonders die Oberläufe mancher Bäche fielen zeitweise ganz trocken: „Schon geringe Entnahmen gefährden das ökologische Gleichgewicht.“
In einigen Bächen, in denen bereits zu wenig Wasser für Pumpen oder Gießkannen floss, wurden nach Angaben des Kreises von Anliegern Bachsohlen abgegraben oder Wasser aufgestaut, um entsprechend Wasser zur Entnahme zur Verfügung zu haben. Besonders an Gärten können sich solche verbotenen Eingriffe schnell summieren.
Der Kreis rät Bürgerinnen und Bürgern, sich auf zunehmend trockene Sommer einzustellen und möglichst Regenwasser zum Gießen zu sammeln. Gärten sollten am besten frühmorgens oder spätabends bewässert werden. Rasen erholt sich meist auch ohne zusätzliche Bewässerung.
Gartenbrunnen müssen beim Kreis angezeigt und fachgerecht gebaut werden. Zudem bleiben Brunnen nur langfristig ergiebig, wenn sie nicht durch zu starke Entnahmen überlastet werden. Wasser, mit dem Obst oder Gemüse gewaschen wurde, kann zum Beispiel noch als Gießwasser dienen. Die Befüllung größerer Schwimmbecken oder Pools sollte mit dem jeweiligen Wasserversorger abgestimmt werden.
Quelle: Kreisverwaltung

