Zukunft für Wallau: Weltarchitekt Speer entwickelt das neue Gewerbegebiet
Schlag auf Schlag geht es weiter bei der Gewerbeentwicklung in Hofheim: Gestern wurde bekannt, dass das komplette Diedenbergener Gewerbegebiet „In der Lach“ an ein Tochterunternehmen von Amazon verkauft wurde – voraussichtlich für den Bau eines Rechenzentrums. Nun schickt die Stadtverwaltung neue Informationen über das Gewerbegebiet Wallau Ost III, das nur wenige Hundert Meter entfernt entstehen soll.
Für Wallau hatte der Frankfurter Projektentwickler Lang & Cie ursprünglich zwei Gigahallen angekündigt. Inzwischen deutet sich allerdings an, dass auch hier ein Rechenzentrum gebaut werden soll. Und wieder wird versprochen, dass dringend benötigte Flächen für lokale Unternehmen abfallen. Das klang bei „In der Lach“ von Seiten der Lokalpolitik exakt genauso – und endete im Totalausfall für den Mittelstand. Ob die Rechnung in Wallau Ost III angesichts der enormen Grundstücks- und Planungskosten am Ende aufgeht, gleicht dem Blick in die Glaskugel.
Anlass der aktuellen Rathaus-Pressemitteilung ist offiziell der Beschluss des Stadtparlaments zur Aufstellung des Bebauungsplans – tatsächlich fiel diese Entscheidung allerdings bereits vor vier Wochen [hier]. Neu und bemerkenswert ist hingegen, dass der Investor für das weitere Planverfahren Albert Speer und Partner engagiert hat: Das Architektur- und Stadtplanungsbüro ist von Standorten in Frankfurt, Riad und Maskat aus weltweit tätig und zählt zu den international gefragtesten Adressen für Architektur, Stadt- und Masterplanung.
Zweite neue und starke Information der Stadt, die für Hofheim wichtig ist: Sämtliche Kosten, die bei der Realisierung des Gewerbegebiets anfallen, übernimmt der Investor.
Hier die Mitteilung des Rathauses im Wortlaut:
Die Erweiterung des Gewerbegebiets Wallau hat eine wichtige Hürde genommen. Die Stadtverordnetenversammlung hat die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 159 beschlossen. Dieser ist Voraussetzung für die Entwicklung des Gebiets „Wallau Ost III“. Damit können nun die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Rechenzentrums und von Gewerbeflächen geschaffen werden.
Das Projekt sieht eine Aufteilung des bisher landwirtschaftlich genutzten Gebiets in einen kleineren westlichen Teil vor, in dem zukünftig Gewerbeflächen für Unternehmen aus der Kreisstadt und der Region entstehen sollen, und einen östlichen Teil, auf dem Flächen für Rechenzentren und ggf. Flächen für weitere Unternehmen entstehen. Beide Flächen werden dabei von Lang & Cie entwickelt. Das Bebauungsplanverfahren wird fachlich durch das renommierte Frankfurter Planungsbüro AS+P Albert Speer + Partner GmbH begleitet.
„Für uns als Kreisstadt bleibt es wichtig, mit der Erweiterung des Gewerbegebiets Wallau den Wirtschaftsstandort Hofheim weiter zu stärken. Wir wollen heute die Weichen für die Zukunft unserer Stadt stellen“, sagt Bürgermeister Wilhelm Schultze.
„Der geplante Standort nahe der Autobahn und im Anschluss an ein bestehendes Gewerbegebiet ist durch die bestehende Infrastruktur ideal. Gemeinsam mit Lang & Cie wollen wir nun das Planungsverfahren vorantreiben“, sagt Planungsdezernent Erster Stadtrat Daniel Philipp.

Die Lage des Plangebietes in unmittelbarer Nähe zum Gewerbegebiet Wallau und zu den Autobahnanschlüssen an die Bundesautobahnen A66 und A3 bilden die Voraussetzung für eine gute Verkehrsanbindung des neuen Gewerbegebietes, ohne hierbei angrenzende Wohngebiete durch möglichen Durchfahrtsverkehr zu beeinträchtigen. Der Regionale Flächennutzungsplan/Regionalplan 2010 (RegFNP) stellt im Bereich des geplanten Vorhabens „Gewerbliche Baufläche“ dar.
Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens gilt der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur Kostenbeteiligung bei der Entwicklung von Bauflächen aus dem Dezember 2016. Der Vorhabenträger hat sich verpflichtet, sämtliche Kosten zu übernehmen, die im Zusammenhang mit der Schaffung des Baurechts entstehen. Dazu gehören insbesondere die erforderlichen Planungs- und Gutachterleistungen. Darüber hinaus trägt der Vorhabenträger die Kosten für die Erschließung des Gebietes, insbesondere für den Straßenbau sowie die Wasserver- und -entsorgung. Auch die Kosten für erforderliche naturschutz- und artenschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen werden vom Vorhabenträger übernommen.
Eine entsprechende schriftliche Verpflichtung zur Übernahme der im Bebauungsplanverfahren anfallenden Planungs- und Gutachterkosten für das betreffende Planungsgebiet liegt bereits vor. Damit ist sichergestellt, dass die mit der Entwicklung des Gebietes verbundenen Planungs-, Gutachter- und Erschließungskosten vom Vorhabenträger getragen werden.
Quelle: Stadtverwaltung

