Rathaus räumt ein: „Chalet“ ist ein Schwarzbau – es gibt keine Baugenehmigung

Rathaus räumt ein: „Chalet“ ist ein Schwarzbau – es gibt keine Baugenehmigung

Gestern brachten wir die dubiosen „Chalet“-Verträge ans Licht – von CDU-Männern abgezeichnet, im Rathaus jahrelang konsequent unter Verschluss gehalten. Heute fällt die nächste Kulisse: Für den Holzbau, der seit Jahren prominent in unserer Altstadt steht, fehlt schlichtweg die zwingend vorgeschriebene Baugenehmigung. Die Konsequenz ist knallhart: Die Hütte rangiert rechtlich tief in der Grauzone. Sie ist de facto ein Schwarzbau, der den Bürgern obendrein den Blick auf das denkmalgeschützte Türmchen versperrt. Und nun? Die Stadt hat reagiert und den Fall bereits an die übergeordnete Kreisbehörde weitergereicht.

Es ist schon ein echter „Hingucker“, dieses „Chalet“ auf dem Untertorplatz mitten in der Hofheimer Altstadt. Zumindest, wenn man auf harte Brüche steht: Vorne die olle Holzhütte – dahinter die historische Fachwerkkulisse, erbaut auf der ehemaligen Stadtmauer und überragt vom denkmalgeschützten „Türmchen“ aus der Zeit nach 1352.

Wer hier im Stehen sein Gläschen leert, kommt unweigerlich ins Grübeln: Wie konnte sich ein derart unansehnlicher Bau dauerhaft an einem der sensibelsten Orte der Stadt breitmachen? Wer winkt so etwas durch?

Wir wollten es genau wissen und hakten im Rathaus nach. Unsere simple Frage: Auf welcher baurechtlichen Grundlage steht dieser Weinstand hier eigentlich?

Die Antwort aus dem Rathaus? Ein Meisterwerk feinsten Amtsdeutschs. Wer sich jedoch die Mühe macht, die verbalen Nebelkerzen in Klartext zu übersetzen, blickt in einen Abgrund bürokratischer Willkür: Es gibt keine baurechtliche Genehmigung. Null. Nichts.

Stattdessen hat die Stadt hier jahrelang das geltende Regelwerk ganz nach eigenem Gusto zurechtgebogen – praktischerweise immer exakt so, wie es einigen Herren gerade am besten in den Kram passte.

Weinstand Chalet
Amtlich abgezeichneter Denkmalschutz-Frevel: Dieses Bild aus den Rathaus-Akten war Teil des ersten „Chalet“-Vertrags. Es beweist: Das Versperren des Blicks auf das Türmchen war von Anfang an bekannt – und wurde einfach durchgewunken.

Ein kurzer Blick zurück, der einiges erklärt: Das „Chalet“ ist die toxische Altlast der alten Rathaus-Garde. Die Hauptdarsteller: Ex-Bürgermeister Christian Vogt und der frühere Erste Beigeordnete Wolfgang Exner (beide CDU). Dieses Duo setzte seine Unterschriften unter einen Deal mit dem ehrenamtlichen Stadtrat Wulf Baltruschat, der als Vorsitzender des Vereinsring den Weinstand betreibt. Bemerkenswertes Timing: Der Vertrag wurde, wie gestern berichtet, just in der Phase besiegelt, als Baltruschat frisch in die CDU eingetreten war. Ein Schelm, wer dabei an Zufall denkt.

Der SPD-Beigeordnete Bernhard Köppler übernahm später die Zuständigkeit im Rathaus. Wer nun auf Transparenz hoffte, wurde jedoch bitter enttäuscht. Köppler mauerte. Mit immer neuen Ausflüchten zementierte er den Deckel auf der Akte und hielt die Papiere tief in den Schubladen versteckt – ein schwarzes Loch, selbst für gewählte Stadtverordnete.

„Chalet“-Trickserien: Holzhaus wird zum Getränkewagen

Heute stehen Bürgermeister Wilhelm Schultze (Bürger für Hofheim) und sein Erster Stadtrat Daniel Philipp (Grüne) vor einem politischen Trümmerfeld. Ihre undankbare Aufgabe: Den gewaltigen Scherbenhaufen ihrer Vorgänger nun irgendwie zusammenzukehren.

Und damit zurück zur eigentlichen Frage: Auf welcher Basis steht die Hütte? Irgendeine rechtliche Krücke muss es ja geben.

Das Rathaus liefert sie: Man habe sich jahrelang auf das straßenrechtliche Sondernutzungsrecht berufen. Garniert mit Paragraf 63 der Hessischen Bauordnung (HBO) – ein Passus, der eigentlich für temporäre Verkaufsstände auf öffentlichen Straßen gedacht ist. Im schönsten Beamtendeutsch deklarierte man das „Chalet“ folglich zu einer „untergeordneten, theoretisch demontierbaren Holzkonstruktion“, die „primär veranstaltungs- und vereinsbezogen“ betrieben werde.

Wir übersetzen das mal: Die Stadt Hofheim behandelte ein massives, feststehendes Holzhaus rechtlich exakt so wie einen klappbaren Würstchenstand auf dem Wochenmarkt. Oder wie einen temporären Bierwagen auf einem zweitägigen Straßenfest.

Der einzige Zweck dieser juristischen Akrobatik? Das zwingend erforderliche, aber eben lästige Baugenehmigungsverfahren sollte umschifft werden. Geltendes Recht wurde von den Verantwortlichen kurzerhand beiseite gewischt. Das Prinzip dahinter ist so simpel wie erschreckend: Wo kein Kläger, da kein Genehmigungsverfahren.

Warum dieser juristische Blindflug über Jahre hinweg im Rathaus niemandem aufgefallen sein will? Das lassen wir an dieser Stelle einfach mal unkommentiert im Raum stehen.

Spannender ist die Frage, wie die neue Stadtspitze mit diesem Erbe umgeht. Die trat schließlich mit dem Anspruch an, im Rathaus endlich wieder für Transparenz sowie Recht und Ordnung zu sorgen.

Auf unsere Nachfrage rudert die Verwaltung tatsächlich kleinlaut zurück. Offiziell heißt es jetzt, der bisherigen rechtlichen Einordnung des Weinstands stünden – Zitat – „angesichts des dauerhaften Verbleibs des Baukörpers“ nun doch „inhaltliche Bedenken entgegen“.

Da hat also tatsächlich jemand in der Verwaltung gemerkt, dass das bisherige rechtliche Kartenhaus vorn und hinten nicht hält. Überraschung: Eine dauerhaft festgedübelte Holzhütte im sensiblen Denkmalbereich verwandelt sich eben auch durch intensives behördliches Wunschdenken nicht in eine fliegende Kirmesbude.

Die logische Konsequenz? Eigentlich müsste die Stadt jetzt kurzen Prozess machen: Riegel vor die Bude, Vorhängeschloss dran, Betrieb einstellen. Und zwar sofort.

Seit einem halben Jahrzehnt wird auf dem Untertorplatz geltendes Recht gebrochen – mit der schweigenden, amtlichen Billigung der Stadtspitze. Man wage nur mal das Gedankenspiel: Ein ganz normaler Bürger zimmert sich ohne Baugenehmigung ein Gartenhaus in den sensiblen Altstadtbereich. Die Behörde würde mit der vollen Härte des Gesetzes anrücken.

Chalet
Amtlich geduldetes Schmuddelimage: Neben dem illegalen Holzbau wird das Mobiliar mitten in der Altstadt einfach zwischengelagert.

Doch beim „Chalet“ läuft im Rathaus vorerst wohl noch weiter der Schonwaschgang. Bürgermeister Schultze inszeniert sich gerne als der große Vereinsfreund. Da will man niemandem auf die Füße treten – erst recht nicht, wenn angesichts der klammen Stadtkasse ohnehin bald bitterböse Sparmaßnahmen verkündet werden müssen.

Dass die rustikale Holzhütte bei Lichte betrachtet viel zu oft als lukrative Cashcow für private Kassen herhalten muss? Dass das Etikett „Vereinsförderung“ mittlerweile nur noch als fadenscheiniges Feigenblatt dient? Schwamm drüber!

Was also tun, wenn das juristische Luftschloss krachend in sich zusammenfällt? Man greift zum Hofheimer Klassiker: Wegducken und den Schwarzen Peter einfach weiterschieben.

Am 6. Juli wanderte die Akte per förmlicher Anfrage eine Etage höher – zum Amt für Bauen, Umwelt und Verkehr des Main-Taunus-Kreises. Jetzt soll die Bauaufsicht im Landratsamt retten, was eigentlich nicht mehr zu retten ist. Die verzweifelte Bitte aus dem Rathaus: Prüft doch mal „verbindlich“, ob man nicht wenigstens im Nachhinein ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren nach Paragraf 65 HBO über die Hütte stülpen kann. Legalisierung durch die Hintertür.

Doch selbst wenn die Kreis-Bauaufsicht beide Augen fest zudrückt, wartet schon der eigentliche Endgegner: die Untere Denkmalschutzbehörde. Die Holzbude thront schließlich mitten im geschützten Ensemble, direkt vor der historischen Fachwerkzeile. Ohne den Segen der Denkmalschützer? Geht gar nichts.

Und genau da könnte die Luft für die Hütten-Lobby jetzt verdammt dünn werden. Denkmalschützer haben für lokalpolitische Gefälligkeits-Deals erfahrungsgemäß null Toleranz. Eine dauerhaft festgenagelte Bretterbude als Sichtblockade vor historischer Kulisse? Das dürfte dort krachend durchfallen.

Für das „Chalet“ könnte genau das nun das endgültige Aus bedeuten.

Dass dieser Bau womöglich völlig illegal im historischen Herzen der Stadt steht, ficht die Hofheimer Stadtspitze derweil offenbar herzlich wenig an. Stattdessen teilt man großmütig Beruhigungspillen ans Volk aus: „Die Belange der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, der Standsicherheit sowie des Brandschutzes“ seien jedenfalls garantiert, heißt es auf unsere Nachfrage aus dem Rathaus.

Frei nach dem Motto: Solange die Bude nicht abbrennt oder beim nächsten Sturm umkippt, stört so ein bisschen Schwarzbau-Flair doch nicht weiter. Da perlt der Schoppen im Glas doch gleich viel geschmeidiger.

Man darf jedenfalls gespannt sein, wie die Kreisbehörde und vor allem die Denkmalschützer dieses Hofheimer Hüttenspiel am Ende bewerten.

Eines ist sicher: Das letzte Wort ist hier noch lange nicht gesprochen. Wir bleiben für Sie dran.

TR

Ein Gedanke zu “Rathaus räumt ein: „Chalet“ ist ein Schwarzbau – es gibt keine Baugenehmigung

  1. Tja, wenn man mit jedem per Du ist, ist der Klüngel nicht weit. Früher hätte man die Verantwortlichen geteert, gefedert und aus der Stadt gejagt. So bleibt uns nur ein Gedanke: Nix wie weg aus Hofheim!

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