Hofheim exklusiv: Das „Chalet“, die geheimen Verträge – und ein neues Geschenk der Stadt

Hofheim exklusiv: Das „Chalet“, die geheimen Verträge – und ein neues Geschenk der Stadt

Für den Weinstand „Chalet“ in der Hofheimer Altstadt zeichnet sich eine neue Ära ab: Die Stadt will den Vertrag mit Wulf Baltruschat überarbeiten und sogar noch erweitern. Sein Vereinsring soll den Wochenend-Ausschank künftig nicht mehr nur saisonal, sondern ganzjährig betreiben dürfen. Neben Vereinen können dort auch Privat- und Geschäftsleute Einnahmen erzielen – weiterhin gebührenfrei. Exklusive Einblicke von Hofheim-News in die nicht-öffentlichen Unterlagen zeigen ein weitreichendes Entgegenkommen gegenüber dem CDU-Magistratsmitglied. Doch der Deal wackelt: Nach Informationen aus der Stadtverwaltung haben Rathaus-Juristen ein rechtliches Problem entdeckt, das den Weiterbetrieb gefährden könnte.

Es ist ein überraschender Schritt zu mehr Offenheit und Transparenz: Bürgermeister Wilhelm Schultze (BfH) und Erster Stadtrat Daniel Philipp (Grüne) haben Hofheim-News umfassenden Einblick in sämtliche „Chalet“-Verträge gewährt. Die Dokumente – im Rathaus bisher als geheime Verschlusssache behandelt – kommen damit erstmals an die Öffentlichkeit.

Drei Schriftstücke, 20 Seiten – und endlich Klarheit: Auf dem Tisch liegen der Erstvertrag von 2019, eine Ergänzung von 2020 und der Entwurf eines seit Monaten angekündigten, aber noch nicht unterzeichneten Vertrages.

Die Durchsicht ist ernüchternd. Der Weinstand – für viele Hofheimer ein städtebauliches wie ästhetisches Ärgernis – erweist sich beim Blick in die Akten keineswegs als uneigennütziges Projekt zur Vereinsförderung. Was unter der früheren Magistratsführung als angeblich selbstloser Dienst am Ehrenamt vereinbart wurde, offenbart deutliche Merkmale lokaler Klüngelwirtschaft. Die Verträge nähren den Verdacht jahrelanger politischer Gefälligkeiten zugunsten von CDU-Magistratsmitglied Wulf Baltruschat.

Dass Schultze und Philipp die Unterlagen jetzt offenlegen, wirft ein grelles Licht auf dieses Erbe und zwingt die heutige Stadtspitze zu einer Richtungsentscheidung: Will sie die Bevorzugung weiter dulden – oder zieht sie einen harten Schlussstrich?

Begleiten Sie uns auf einen Streifzug durch dieses unrühmliche Kapitel Hofheimer Stadtgeschichte. In einer zweiteiligen Reihe beleuchten wir zunächst – heute – die heimlichen Deals auf Kosten der Stadtgesellschaft. Im nächsten Teil – morgen – berichten wir über die Bedenken von Rathaus-Juristen, die den Fall von überörtlichen Behörden prüfen lassen.

1. Ein Überläufer und das Magistratsmandat

Um zu begreifen, wie eine solche Holzhütte überhaupt ihren Weg mitten in die Altstadt finden konnte – auf städtischen Grund und Boden, direkt vor die historischen Fachwerkhäuser –, hilft ein Blick zurück:

Jahreswechsel 2018/19: Hofheims Bürgermeisterin Gisela Stang kündigt an, nach 18 Dienstjahren nicht mehr zu kandidieren. Neuwahlen stehen für März 2019 an.

Während die CDU mit Christian Vogt rasch ihren Kandidaten präsentiert, entbrennt in der SPD ein interner Machtkampf: Bernhard Köppler, Architekt und lokaler Parteichef, greift nach der Kandidatur – stößt jedoch auf Gegenwind. Wulf Baltruschat, Polizeibeamter und ehrenamtliches SPD-Magistratsmitglied, tritt ebenfalls an – im festen Glauben, als Vorsitzender des Vereinsrings eine breite Mehrheit hinter sich zu haben.

Ein SPD-Mitgliederentscheid soll Klarheit bringen. Im Januar 2019 steht das Ergebnis fest: Köppler setzt sich durch. Für Baltruschat ist das eine tief sitzende Kränkung – mit weitreichenden Folgen für die Hofheimer Kommunalpolitik.

CDU-Mann Vogt gewinnt die Bürgermeisterwahl und übernimmt im September 2019 den Chefsessel im Rathaus. Köppler wird hauptamtlicher Beigeordneter. Nur Tage später verkündet Baltruschat seinen Austritt aus der SPD: Er fühle sich von den Genossen schlecht behandelt, klagt er, und spricht von einer „Clique“, die den Kurs der Partei bestimme.

Das Magistratsmandat, das ihm die SPD anvertraut hatte, behält er jedoch.

Anfang 2020 der nächste Schritt: Baltruschat beantragt die Aufnahme in die CDU. Im Februar 2020 heißen ihn die Christdemokraten willkommen.

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Als Gisela Stang Bürgermeisterin war, zog Wulf Baltruschat für die Sozialdemokraten in den Magistrat ein.
Wulf Baltruschat 2021
Als mit Christian Vogt ein CDU-Mann das Rathaus übernahm, tauschte Baltruschat prompt das Parteibuch.

Genau in diesen Monaten, in denen die politischen Weichen in der Kreisstadt neu gestellt werden, passiert Erstaunliches rund um das „Chalet“.

Alles nur Zufall?

2. Der Deal von 2019: Die Wiege des Weinstands

Wir blenden noch einmal zurück ins Jahr 2019: Es ist mitten in der heißen Phase des SPD-Mitgliederentscheids, als sich Baltruschat im Rathaus mit CDU-Vertretern trifft. Er schließt mit ihnen eine Vereinbarung ab, von der die breite Öffentlichkeit zunächst nichts erfährt.

Am 28. Februar 2019 – die SPD hat ihn kurz zuvor als Bürgermeisterkandidaten abgelehnt – unterzeichnet er den ersten „Gestattungsvertrag“ für einen Altstadt-Weinstand. Neun Seiten umfasst das Papier. Wenn die spätere CDU-geführte Stadtverwaltung im letzten Jahr behauptete, die frühere SPD-Bürgermeisterin Stang habe den Vertrag mitunterzeichnet, war das mehr als ein Irrtum – es war ein politisches Taktikmanöver, um der SPD nachträglich die Verantwortung zuzuschieben. Die vorliegenden Dokumente beweisen: Stang hat nie gegengezeichnet.

Es sind zwei CDU-Politiker, die Baltruschat den Weg zum „Chalet“ ebnen: Seitens der Stadt unterschreiben den Vertrag der hauptamtliche Erste Stadtrat Wolfgang Exner und das ehrenamtliche Magistratsmitglied Wolfgang Sittig.

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Die Unterschriften unter dem ersten Vertrag von 2019: Der Erste Stadtrat Wolfgang Exner und der ehrenamtliche Stadtrat Wolfgang Sittig (beide CDU) besiegelten das Papier gemeinsam mit dem Vereinsring-Vorsitzenden Wulf Baltruschat.

Das Dokument wirkt auf den ersten Blick noch überschaubar: Der Vereinsring erhält die Erlaubnis, eine gerade einmal fünf Quadratmeter große Teilfläche am Untertor für einen Weinprobierstand zu nutzen – befristet vom 1. März bis zum 30. November 2019 und völlig gebührenfrei. Lediglich für Strom und Wasser wird eine bescheidene Pauschale von monatlich 30 Euro verlangt, zahlbar in einer Summe (270 Euro) auf ein Konto bei der Taunus Sparkasse.

Im Gegenzug verpflichtet sich Baltruschat, für einen „verkehrs- und gebrauchssicheren Zustand“ zu sorgen und „Abfallbehälter in ausreichender Zahl und Größe“ bereitzustellen. Bei fünf Quadratmetern dürfte das kaum eine Hürde gewesen sein.

Das „Chalet“ im Jahr 2019: ein befristeter, eher bescheidener Testlauf, angeblich zur Förderung der Vereine. Was sollte daran schon falsch sein?

Doch die Unterlagen zeigen: Dieser Erstvertrag war nur das Fundament für ein weit größeres Konstrukt.

3. Die unbefristete „Lizenz zum Gelddrucken“

Wir kommen zum zweiten Vertrag – und auch er belegt eindrucksvoll die enge Verbindung zwischen dem „Chalet“ und der Führung im Rathaus.

Es ist jetzt Anfang 2020. Im Rathaus regiert inzwischen Christian Vogt (CDU). Gleich zu Beginn des Jahres beantragt Baltruschat seine Aufnahme in die CDU. Öffentlich lässt er verlauten, die CDU-Vertreter seien ihm sympathisch – „ich kann mit denen.“

Was die Öffentlichkeit zu diesem Zeitpunkt nicht erfährt: Hinter den Kulissen handelt Baltruschat mit der CDU-Rathausspitze bereits den nächsten Deal aus. Am 3. März 2020 unterzeichnen CDU-Bürgermeister Vogt und CDU-Dezernent Exner mit ihrem neuen Parteifreund den „1. Nachtrag zum Gestattungsvertrag“.

Dieser Nachtrag, der bis heute als rechtliche Grundlage dient, verankert weitreichende Sonderrechte:

  • Laufzeit: Unbefristet, mit automatischer Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr.
  • Saison: Nun von Anfang März bis zum zweiten Adventswochenende.
  • Konditionen: Die Betriebskostenpauschale für Strom und Wasser bleibt bei 30 Euro im Monat.
  • Fläche & Sonderrechte: Ein zusätzlicher Kühlanhänger darf auf dem Untertorplatz abgestellt werden.
  • Nutzungsgebühr: weiterhin null Euro.

Als Oppositionspolitiker von BfH, SPD, Grünen und Linken später Einblick in die Verträge nehmen wollen, mauert die Verwaltung: Die Dokumente seien vertraulich.

Heute wird klar, warum die Papiere unter Verschluss gehalten wurden. Die Vereinbarung diente längst nicht mehr nur lokalen Vereinen als Einnahmequelle. Eine unscheinbare Klausel erlaubt es dem Vereinsring, den Weinstand an „Mitglieder, interessierte Vereine und Institutionen“ zu überlassen. Diese Ausweitung öffnete auch Privat- und Geschäftsleuten Tür und Tor für lukrative Wochenend-Geschäfte.

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Deal unter Parteifreunden: Den zweiten, unbefristeten Vertrag besiegelten Bürgermeister Christian Vogt (CDU) und Erster Stadtrat Wolfgang Exner (CDU) mit Wulf Baltruschat – kurz nach dessen Wechsel zur CDU.

Auf städtischem Grund fließen seither satte Umsätze, während die Stadtkasse komplett leer ausgeht. Ein Flörsheimer Unternehmer brüstete sich öffentlich mit knapp 3.000 Euro Umsatz an einem einzigen Wochenende. Hofheimer Gastronomen schätzen, dass bei gutem Wetter 1.000 Euro pro Tag in der Kasse keine Seltenheit sind.

Eine Frage drängt sich damit unvermeidlich auf: Wo landet dieses Geld am Ende eigentlich?

4. Der neue Vertragsentwurf: Kosmetik statt Neuanfang

Seit Monaten versucht die neue Rathausführung, die Zustände rund ums „Chalet“ grundlegend zu ordnen. Nun liegt der austarierte, unterschriftsreife Vertragsentwurf vor. Er bringt zwar kosmetische Retuschen – von einem echten Neuanfang kann allerdings keine Rede sein.

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Einblicke ins Vertragswerk: Der neue Kontrakt liegt bislang nur als Entwurf vor – hier die erste Seite des Dokuments.

Auf die zentrale Klarstellung, dass der Ausschank primär der Vereinsförderung dienen muss, wird verzichtet. Stattdessen heißt es schwammig, das „Chalet“ diene „vorrangig gemeindlichen Zwecken“ – und der Vereinsring biete eine Anmietung „seinen Mitgliedern und Institutionen“ an.

Die Kernpunkte des neuen Deals im Überblick:

  • Ganzjähriger Dauerbetrieb: Das „Chalet“ darf künftig an allen 52 Wochenenden des Jahres öffnen (Freitag bis Sonntag), zuzüglich Feiertagen. Das macht mindestens 156 Nutzungstage. Zusatztermine unter der Woche? Per Antrag jederzeit möglich – genehmigen muss ausgerechnet der Magistrat, in dem Baltruschat selbst als Stadtrat sitzt.
  • Pseudo-Limit für Gewerbe: Die Vermietung an Geschäftsleute wird offiziell auf 20 Prozent – also 32 Tage – gedeckelt. Aus städtischer Kulanz gibt es drei Bonustage obendrauf, macht glatte 35 Tage. Ein Belegungsplan soll zum Jahresanfang eingereicht werden. Wer die Einhaltung kontrolliert, bleibt offen.
  • Mehr Fläche: Die überlassene Grundfläche wächst von 5 auf rund 31 Quadratmeter.
  • Strom und Wasser: Der Strom- und Wasserpreis verharren bei nur 30 Euro im Monat, aber immerhin sind künftig Zwischenzähler vorgeschrieben.
  • Kühlanhänger: Für den umstrittenen Kühlanhänger werden 10 Quadratmeter auf dem Untertorplatz reserviert. Er kostet künftig 360 Euro pro Jahr bei Wochenend-Nutzung bzw. 500 Euro bei Dauerbelegung.

Der entscheidende Vorteil für Baltruschats Vereinsring bleibt unangetastet: Die Stadt verzichtet weiterhin komplett auf echte Standgebühren.

Dass der Entwurf erneut so einseitig ausfällt, hat Methode: Nach Informationen von Hofheim-News baut Baltruschat im Hintergrund gezielt Druck auf die Stadtspitze auf. Seine Argumentation: Seine Bedingungen seien alternativlos – andernfalls sei der Weinstand wirtschaftlich nicht zu betreiben und die Hofheimer Vereine blieben auf der Strecke. Eine Drohkulisse, die im Rathaus offenbar verfängt.

Dabei sprengt diese städtische Freigiebigkeit bei geschätzten 1.000 Euro Tagesumsatz längst jeden Rahmen ehrenamtlicher Vereinsförderung – sie kommt einer städtischen Subvention für Geschäftemacher gleich. Was die umliegende Gastronomie von dieser öffentlich geförderten Konkurrenz hält, lässt sich leicht erahnen.

Auf Nachfrage flüchtet sich die Verwaltung in geschmeidig gerundetes Amtsdeutsch: Im neuen Vertrag werde die Gebührenstruktur „deutlich nachgeschärft und um direkte Einnahme- und Regulierungsmechanismen ergänzt“. Man behauptet sogar, Gewinne bei gewerblicher Übernutzung abzuschöpfen: „Um einer ungeplanten kommerziellen Ausweitung entgegenzuwirken und zusätzliche städtische Einnahmen bei kommerzieller Inanspruchnahme zu generieren“, werde für jeden Tag einer gewerblichen Nutzung über dem Maximalkontingent von 35 Tagen „ein erhöhtes Nutzungsentgelt in Höhe von 100,00 € pro Tag festgesetzt.“

Das grenzt an Realsatire: Ab dem 36. gewerblichen Tag fordert die Stadt ein „erhöhtes Nutzungsentgelt“ von 100 Euro. Mathematisch wie logisch ein Kunststück – denn man kann nichts „erhöhen“, was vorher gratis war. 100 Euro sind zudem bei den im Raum stehenden Tagesumsätzen kein Regulativ, sondern eher lächerliches Wechselgeld.

Auch die angekündigte Kontrolle bleibt Papiertiger-Politik: Baltruschat soll jeweils zum 31. Januar melden, wer wann ausschenkt. Doch der Vertrag verschweigt das Entscheidende: Müssen die Namen der Nutzer genannt werden, müssen sie auch öffentlich einsehbar sein? Und was passiert, wenn ein Verein absagt: Darf Baltruschat die Hütte dann spontan an geschäftliche Bekannte nachvermieten?

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Das „Chalet“ am Wochenende: Gut besucht, also auch gute Umsätze.

Immerhin: Die Karten liegen – endlich! – auf dem Tisch. Dass die Stadtspitze die Altlast überhaupt anfasst, ist ihr zugutezuhalten. Dass sie die Stadtverordneten bei diesem intransparenten Deal jedoch erneut nicht einbezieht, ist politisch schwer vermittelbar.

Womöglich setzt man im Rathaus ohnehin auf die Notbremse von außen: Juristen der Stadtverwaltung haben eine handfeste Schwachstelle im Fundament des Vertrags ausgemacht. Eine Absage durch übergeordnete Behörden käme vielen Mandatsträgern vermutlich gelegen – könnte sie dem Dauerausschank doch den Stecker ziehen, ohne dass die Politik selbst das Risiko eingeht, es sich mit den Vereinen zu verscherzen.

Lesen Sie morgen:

Die Rechtsgutachten der Rathaus-Juristen – Warum das Chalet-Konstrukt vor überörtlichen Behörden kippen könnte

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