Schluss mit Sonderrechten! Rathaus will in der Hofheimer Gastronomie aufräumen

Schluss mit Sonderrechten! Rathaus will in der Hofheimer Gastronomie aufräumen

Es ist ein Papier, das es in sich hat. Kein laues Aktengeplänkel, kein weichgespültes Amtsdeutsch. Aktenzeichen STV/2026/087 – was der Magistrat da vorlegt, liest sich wie eine Abrechnung mit alten Seilschaften: Über Jahre hinweg genossen Hofheimer Gastronomen demnach Privilegien, profitierten von Sondergenehmigungen und finanziellen Zugeständnissen – immer wieder auch zum Nachteil der städtischen Kasse. Damit soll jetzt Schluss sein. Das Signal aus dem Rathaus ist unmissverständlich: In Hofheim zieht wieder Recht und Ordnung ein.

Offiziell trägt die Vorlage den Stempel des Magistrats. Aber man muss kein intimer Kenner der Rathausflure sein, um zu wissen, wessen Handschrift dieser Text trägt. Es ist das Werk der Ordnungsbehörde, und die steht unter der Regie des Ersten Beigeordneten Daniel Philipp (Grüne). Hier macht einer reinen Tisch – schnörkellos und mit einer Klarheit, die im Amtsalltag Seltenheitswert hat.

Vielleicht wären die Aufräumarbeiten sogar stiekum und geräuschlos hinter verschlossenen Türen abgelaufen. Doch dann meinte die CDU-Fraktion im Stadtparlament, nachhaken zu müssen. Sie stellte eine offizielle Anfrage und zwang die Verwaltung zur Stellungnahme. Die Antwort fiel keineswegs im sonst üblichen Beamtendevot aus. Es war eine rhetorische Retourkutsche erster Güte: pointiert, scharf gewürzt und unmissverständlich in der Sache.

Auslöser der Kontroverse war das Café Bella in der Türmchenzeile. Die CDU verlangte Aufklärung, weshalb dem Pächter die Außengastronomie auf dem angrenzenden Tivertonplatz verwehrt wurde. Der Vorwurf der Willkür stand im Raum, er wurde jedoch postwendend entkräftet:

In einem vierseitigen Schreiben räumt der Magistrat nun ein, dass es im März 2021 zwar einen Ortstermin gab. Dem Betreiber sei damals jedoch lediglich mitgeteilt worden, dass für die Genehmigung ein Magistratsbeschluss nötig sei. Eine verbindliche Zusage habe es nie gegeben: „Aus dieser Aussage (…) lässt sich zu keinem Zeitpunkt eine mündliche Zusage für die Außengastronomie auf dem Tivertonplatz ableiten.“ Der Ablehnungsbescheid sei daher folgerichtig; auch ein laufendes Widerspruchsverfahren ändere daran nichts.

Gastro
Panoramafoto vom Tivertonplatz: Links das Restaurant „Alte Scheuer“ – sie darf Außengastronomie betreiben. Rechts im Bild die Rückseite des Cafés „Bella“ – dem Betreiber wurde hier keine Bestuhlung erlaubt.

Die Verwaltung stellt auch klar, warum eine Außengastronomie am Tivertonplatz unzulässig ist: Der Bereich sei „Bestandteil einer denkmalgeschützten Gesamtanlage“ – hier hängt eine Tafel zum Gedenken an die ermordeten Hofheimer Juden. Der Platz diene dem „stillen Gedenken“ und sei aufgrund seiner denkmalrechtlichen Schutzwürdigkeit besonders sensibel.

Dass benachbarte Lokalitäten wie die „Alte Scheuer“ oder „Die Schmiede“ am Rande des Platzes Tische nutzen dürfen, liegt an privaten Grundstücksflächen sowie historisch gewachsenen, baulichen Sondersituationen. Und temporäre Feste auf dem Platz, so heißt es in dem Magistratspapier weiter, dürften hier immer wieder stattfinden, denn sie dienten dem Gemeinwohl und sollten „die Stadt für die gesamte Bürgerschaft beleben“. Ein dauerhafter Gastronomiebetrieb bedeute hingegen die „fast ganzjährige Privatisierung eines Teils der öffentlichen Fläche“.

Magistrat enthüllt: Jahrelange Zugeständnisse für Gastronomen

Auf die weitere Frage der CDU, wie die Stadt die örtliche Gastronomie denn überhaupt konkret unterstütze, reagierte das Rathaus in überraschender Deutlichkeit. Die Gegenrechnung des Magistrats enthüllt ein System jahrelanger behördlicher Nachsicht und Großzügigkeit:

Seit über zwei Jahrzehnten – genau seit 2003 – dürfen Wirtshäuser in der Zeit vom 1. März bis zum 31. Oktober statt der üblichen strengen Sperrstunde ab 22 Uhr bis 23 Uhr öffnen, am Wochenende und an Feiertagen sogar bis Mitternacht. Der Magistrat rechnet trocken vor: „Das ist ein handfester wirtschaftlicher Vorteil, den kaum eine andere Stadt in dieser Konsequenz gewährt.“

Doch damit nicht genug: Die während der Corona-Pandemie eingeräumten Zugeständnisse liefen nach Ende des Lockdowns schlichtweg weiter. Die Verwaltung spricht von einem „jahrelangen Verzicht auf Gebühren und Kontrollen“ und bringt die bisherige Praxis auf den Punkt: „Die Gastronomen durften den öffentlichen Raum quasi gratis für ihren privaten Umsatz nutzen.“

Es sei bewusst hingenommen worden, dass Betriebe sich „weit über das eigentlich erlaubte Maß hinaus auf Gehwegen und Plätzen ausgebreitet haben“. Die Nachsicht sei am Ende so weit gegangen, dass selbst formelle Beseitigungsanordnungen von einigen Gastronomen „schlichtweg ignoriert“ worden sind. Die Stadt habe dies auch „im Sinne des wirtschaftlichen Friedens über Monate hinweg toleriert, statt sofort den Vollzug (also die zwangsweise Räumung) durchzusetzen“.

Immer mehr Bewohner der Kernstadt hätten sich „massiv über die schiere Anzahl, den Lärm und den Umfang der Gastronomien und Veranstaltungen“ beschwert. Trotzdem habe die Stadt Sonderveranstaltungen nach wie vor äußerst großzügig genehmigt. Sie habe die Gastronomie in den vergangenen Jahren „regelrecht wirtschaftlich entlastet – durch Gebührenverzicht, verlängerte Öffnungszeiten und eine behördliche Toleranz, die weit über das rechtlich Erforderliche hinausging“.

Damit soll jetzt Schluss sein. Die Botschaft aus dem Rathaus ist glasklar: Die Zeiten des Gebührenverzichts, der behördlichen Untätigkeit und der Bevorzugung Einzelner sind vorbei. Hofheim kehrt zurück zu einer regelkonformen, rechtssicheren Verwaltungspraxis.„Es ist die rechtlich gebotene Rückkehr zu einem geordneten Verfahren und einer fairen, ausgewogenen Verteilung des öffentlichen Raums zwischen gewerblicher Nutzung und dem Gemeingebrauch der gesamten Bürgerschaft.“ Ziel sei es, nach den bewussten Duldungen der Vergangenheit „wieder überall im Stadtgebiet für absolut transparente, rechtssichere Verhältnisse und eine konsequente Gebührenerhebung zu sorgen“.

Wer künftig Sonderrechte fordert, trifft auf eine Verwaltung, die Gesetze nicht mehr als unverbindliche Empfehlung versteht. Für die Kreisstadt Hofheim ist das ein bemerkenswerter Kurswechsel.

TR

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