Der Geister-Laster von Marxheim: Vom ewigen Dauerparker zum 100.000-Euro-Problem
Gut Ding will Weile haben – im Hofheimer Rathaus traditionell ein bisschen mehr Weile als woanders. Drei Jahre lang atmete ein französischer Geister-Laster ungestört Marxheimer Friedhofsluft, während die Bürokratie tief und fest schlief. Doch hartnäckiges Nachbohren wirkt Wunder: Plötzlich klebt er da, der berüchtigte rote Zettel. Lesen Sie hier exklusiv die ganze, skurrile Geschichte rund um das „Phantom vom Erlenweg“ – und wie aus einem ewigen Dauerparker plötzlich ein 100.000-Euro-Problem wurde.
Manchmal braucht unsere Hofheimer Stadtverwaltung einfach diesen einen, ganz kleinen, sanften Anstubser. Und dann – bitte jetzt nicht erschrecken, liebe Leser – passiert es tatsächlich: Sie bewegt sich!
Zugegeben, das Tempo ist noch ausbaufähig. Die kontinentale Drift ist ein Sprint dagegen, aber immerhin: Wenn man ganz genau hinguckt, ist eine minimale Aktivität im Rathaus messbar. Bestes Beispiel: der Erlenweg im beschaulichen Marxheim. Die Anwohner dort hatten ein Problem – und das nicht erst seit gestern. Die Verwaltung versprach einst Hilfe und legte sich danach prompt wieder schlafen.
Jetzt hat Hofheim-News interveniert. Und siehe da… Wunder geschehen!
Rückblende. Der Erlenweg ist eine wunderbar stille Straße am Ende von Marxheim. Eigentlich herrscht hier Totenstille. Das liegt natürlich auch an der weitläufigen Grünanlage auf der linken Straßenseite: dem Marxheimer Friedhof.
Genau hier, vor der idyllischen Kulisse des ewigen Friedens, entschied sich vor Jahren ein Franzose, seinen Lastwagen zu parken. Es muss Anno 2023 gewesen sein, vielleicht auch 2024 – im bürokratischen Rückblick verschwimmen Jahreszahlen ja ohnehin zu einem diffusen Nebel.
Bei dem Fahrzeug handelt es sich um einen Nissan-Kleinlaster (Modell Cabster) mit einer ausfahrbaren Hebebühne hinten drauf. Ein praktisches Gefährt für Kleinunternehmer: Damit kommt man überall hin und überall dran. Das Kennzeichen verrät: Das Auto wurde wahrscheinlich im Süden Frankreichs – in der Aude/Carcassonne-Region – zugelassen.
Der Besitzer parkte also im Erlenweg. Und ging dann weg. Und kam einfach nie wieder.

Das Auto stand. Und stand. Bei Wind und Wetter, in glühender Sonne und prasselndem Regen. Irgendwann fiel den Nachbarn auf, dass die Reifen verdächtig platt wirkten und der Nachweis der Zulassung hinter der Frontscheibe bereits ein historisches Ablaufdatum trägt. Was macht der ordnungsliebende Bürger in so einem Fall? Genau: Er informiert die Polizei.
Nun ist ein verwaistes Auto am Straßenrand aber keine Sache für die „richtige“ Polizei. Für den sogenannten „ruhenden Verkehr“ – wie dieser wunderbare Zustand im tiefsten Behördendeutsch heißt – ist die Stadtpolizei im Rathaus zuständig. Die rückte damals auch prompt an, schaute, prüfte und befand heroisch: Da gibt’s kein Problem!
„Derzeit entspricht das Fahrzeug allen Anforderungen, es treten unter anderem auch keine Betriebsstoffe aus“, schrieb der damalige Dienstgruppenleiter beruhigend an die Anwohner. Man habe den Vorgang zwar dem Kraftfahrt-Bundesamt gemeldet, aber noch keine Rückmeldung erhalten. Und dann folgte dieser absolute Klassiker der Vertröstungs-Lyrik: „Wir prüfen weitere Schritte und die Stadtpolizei behält die Situation im Auge.“
Man muss den Marxheimern eines lassen: Sie sind verdammt geduldige Menschen. Monate gingen ins Land. Die Stadtpolizei behielt die Situation im Auge, und das Auto rostete im Auge der Stadtpolizei munter vor sich hin. Aber solange keine Betriebsstoffe auslaufen, ist die Welt im Rathaus ja in bester Ordnung.
Über ein Jahr nach der ersten Meldung – der Laster stand natürlich immer noch wie angewurzelt da – riss den Anwohnern der Geduldsfaden. Sie beschwerten sich bei Hofheim-News. Wir erinnern uns: Der Bürgermeister ist neu, der Erste Stadtrat ist neu, eine neue Ordnungsamtsleiterin ist im Amt. Und trotzdem, im Rathaus herrscht offenbar immer noch der gute, alte Hofem-Schlofem-Schleichgang. Das darf doch wohl nicht wahr sein!
Wir haben also beim Rathaus-Pressesprecher nachgefragt. Die erste Antwort war eine jener behördlichen Nebelkerzen, die man besser nicht allzu ernst nehmen sollte. Es fing schon philosophisch an:
„Es ist grundsätzlich nicht verboten, Fahrzeuge im öffentlichen Straßenraum abzustellen. Dies fällt unter den sogenannten Gemeingebrauch und ist zeitlich nicht befristet.“ Ein Abschleppen sei nur bei Gefahr oder Behinderung erlaubt.
Doch halt! Als der Weihnachtsmarkt stattfand, verhängte die Stadt im Erlenweg ein absolutes Halteverbot. Der Nissan blieb dennoch ungerührt da stehen. War das nicht ein klarer Fall für den Abschleppwagen?
Ja, teilt der Rathaussprecher heute zähneknirschend mit, da hätte man tatsächlich abschleppen können. Aber – und jetzt kommt das ganz große, bürokratische Aber: Da die Kreisstadt Hofheim über keinerlei eigene Lagerungsflächen für abgeschleppte Fahrzeuge verfügt, hätte man den Laster lediglich an einen anderen Ort im Stadtgebiet umsetzen können – oder teuer einlagern müssen. Und wer bezahlt das? Eben! „Diese Kosten hätte zunächst die Stadt Hofheim zu tragen.“
Und da man das Geld lieber anderweitig verplant, ließ man es bleiben. Schließlich gestalte sich die Halterermittlung im Ausland schwierig, und das Eintreiben von Kosten in Frankreich sei „nicht ohne Weiteres möglich“.
Der Geister-Laster & die Jagd nach dem Hofheimer Phantom
Es folgte das große Behördenkarussell. Internationale Ermittlungen par excellence! „Anfragen bei französischen Stellen führten nicht zu einer weiterführenden Auskunftserteilung“, teilt der Rathaussprecher bedröppelt mit. Doch dann der Durchbruch: Über eine deutsche Polizeidirektion konnten die Halterdaten ermittelt werden. Und jetzt wird es richtig spannend – die Spur führt nicht nach Paris, Lyon oder Marseille.
Die Spur führt direkt nach Hofheim!
Ein Phantom mit Wohnsitz in Hofheim, das einen Lastwagen in Frankreich zulässt, um ihn dann in Marxheim am Friedhof verrotten zu lassen. Genial! Doch das Ordnungsamt hatte wieder Pech: „Mehrere Versuche einer Kontaktaufnahme beziehungsweise persönlichen Anhörung verliefen erfolglos, da die betreffende Person nicht angetroffen werden konnte.“

Hofheimer Versteckspiel im Amtsschimmel-Modus.
Eine allerletzte Chance gäbe es dann aber doch, räumte der Pressesprecher nach unserem hartnäckigen Nachbohren ein: Wenn ein Fahrzeug offensichtlich „aufgegeben“ wurde und eine „unzulässige dauerhafte Lagerung im öffentlichen Verkehrsraum“ darstellt. Dann darf die Stadt handeln.
Und siehe da: Drei Jahre sind um, Hofheim-News hat das Rathaus erfolgreich aus dem Tiefschlaf gerüttelt – und plötzlich geht es ganz schnell! Hinterm Scheibenwischer des verrosteten Franzosen klemmt seit neuestem ein knallroter Zettel. Eine unmissverständliche „Aufforderung zur Entfernung eines Kraftfahrzeugs“.
Das Kreuzchen auf dem Zettel sitzt beim härtesten Paragrafen: Wer Abfälle außerhalb einer zugelassenen Anlage lagert, handelt ordnungswidrig. Und jetzt kommt der absolute Hammer: „…kann gemäß § 69 Kreislaufwirtschaftsgesetz mit einer Geldbuße bis zu hunderttausend Euro belegt werden.“
Hunderttausend Euro Strafe! Da schlottern dem Phantom im Erlenweg sicher die Knie. Unten auf dem Formular prangt ein fetter, blauer Stempel: „Der Bürgermeister als Ordnungsbehörde – Hofheim, 23.06.2026“.
Bis zum 27.07.2026 hat der Halter nun Zeit, die Rostkarre endgültig wegzuschaffen. Wenn nicht, rollt vermutlich der Abschlepper (wohin auch immer).
Wir halten für Sie die Augen offen und bleiben für Sie dran!
RR/TR




Eine wundervolle und bezeichnende Geschichte ! Habe herzlich gelacht,
obwohl die Story eigentlich absurd klingt. Gespannt wie es ………..weitergeht ?!