Teurer Protest: 742 Widersprüche gegen Grundsteuer füllen die Stadtkasse

Teurer Protest: 742 Widersprüche gegen Grundsteuer füllen die Stadtkasse

Die Hofheimer Stadtverwaltung kommt nicht zur Ruhe. Die umstrittene rückwirkende Erhöhung der Grundsteuer B sorgt weiterhin für erheblichen Aufwand im Rathaus. Inzwischen sind 742 Widersprüche gegen die Bescheide eingegangen. Doch wer hofft, damit die Steuererhöhung noch zu Fall zu bringen, dürfte enttäuscht werden: Die Stadt hält die Rechtslage für eindeutig und wird die Widersprüche natürlich – von Ausnahmen abgesehen – zurückzuweisen. Für die Betroffenen kann das teuer werden. Denn wer am Ende unterliegt, muss die Kosten des Verfahrens tragen – meist zwischen 60 und 80 Euro. Aus Bürgerprotest wird so am Ende sogar eine zusätzliche Einnahmequelle für die Stadtkasse.

Es war eine böse Überraschung im April: Die Stadtverordneten hatten im März eine drastische Erhöhung der Grundsteuer von 658 auf 1.545 Prozent beschlossen – und zwar rückwirkend zum 1. Januar dieses Jahres. Das Rathaus musste daraufhin neue Rechnungen verschicken. Hunderte Bürger gingen dagegen auf die Barrikaden – und werden jetzt teuer dafür zahlen müssen.

Die Fraktion der FDP im Stadtparlament schickte dazu kritische Fragen an den Magistrat – jetzt liegen die Antworten vor. Die darin genannten Zahlen sind bemerkenswert: Bis zum Stichtag am 9. Juni gingen insgesamt 742 formgerechte Widersprüche ein. Bei rund 18.000 verschickten Bescheiden entspricht das einer Quote von immerhin 4,1 Prozent. Besonders auffällig: 352 Einwendungen – also fast jede zweite – basierten auf einem identischen Mustertext, der über die sozialen Medien verbreitet wurde.

Für die Verwaltung bedeutet das einen erheblichen Arbeitsaufwand. Bis Anfang Juni waren erst 200 Fälle abschließend bearbeitet. 370 Verfahren befanden sich noch in Bearbeitung, weitere 172 lagen unangetastet auf den Schreibtischen im Rathaus. Wer seinem Ärger lediglich telefonisch Luft machte oder persönlich im Rathaus vorsprach, taucht in dieser Statistik übrigens nicht auf. Gezählt wird nur, was offiziell als Widerspruch eingereicht oder zur Niederschrift erklärt wurde. 

In ihrer Anfrage wirft die FDP der Verwaltung vor, die Bürger mit standardisierten Antwortschreiben abzufertigen. Der Magistrat sieht das naturgemäß anders: Gleichartige Fälle würden gleich beantwortet, das sei keine Massenabfertigung, sondern „Ausdruck der Gleichbehandlung“. Da sich fast alle Proteste gegen den Hebesatz an sich richten, nutze man eben abgestimmte Argumentationslinien. Individuelle Härten würden aber dennoch gesondert geprüft.

Für die betroffenen Grundstückseigentümer ist der Rechtsweg kein kostenloses Vergnügen. Vor allem gilt: Ein Widerspruch stoppt die Zahlungspflicht nicht – die erhöhte Grundsteuer muss in jedem Fall erst einmal überwiesen werden. Wer die Zahlung aufschieben möchte, muss einen Antrag auf „Aussetzung der Vollziehung“ stellen und dafür erhebliche rechtliche Hürden (wie ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit) nachweisen. Immerhin: Die bloße Prüfung eines solchen Antrags bleibt gebührenfrei.

Hohe Grundsteuer: Rathaus weist Widersprüche zurück – gegen Gebühr

Richtig teuer wird es erst am Ende des Verfahrens – darauf wurde vom Rathaus auch ausdrücklich hingewiesen. Die FDP stellte dazu spitz die Frage, ob der Magistrat die Bürger mit der Inaussichtstellung von Kosten bewusst einschüchtern wolle. Die Verwaltung weist das scharf zurück: Man erfülle nur eine gesetzliche Aufklärungspflicht. Und der Magistrat nutzt die Gelegenheit auch für eine feine politische Pointe: Die Gebührenordnung sei schließlich von der Stadtverordnetenversammlung – also der Politik selbst – beschlossen worden. Die Verwaltung setze diese Regeln nun lediglich pflichtbewusst um.

Und diese Gebühren haben es in sich: Wird ein Widerspruch zurückgewiesen, rechnet die Stadt in Standardfällen mit Kosten zwischen 60 und 80 Euro. Abgerechnet wird nach der Uhr, jede angefangene Viertelstunde zählt: Prüft ein Beamter des höheren Dienstes den Fall, werden 18 Euro fällig, beim gehobenen Dienst sind es 15 Euro und bei sonstigen Beschäftigten 12,25 Euro. Die Verwaltungskostensatzung kennt keine Flatrate – jede Akte läuft auf die Stoppuhr.

Selbst bei Mustervorlagen falle dieser Betrag an, heißt es in der Magistratsantwort, da jede Akte einzeln erfasst, geprüft und kostenrechtlich verbucht werden muss. Sollte der Großteil der 742 Widersprüche erfolglos bleiben – wovon auszugehen ist –, spült das der Stadtkasse Gebühreneinnahmen im fünfstelligen Bereich ein.

Natürlich kann man sich dann auch gegen die spätere Rechnung wehren, doch das ist kompliziert. Wird die Gebühr direkt im Widerspruchsbescheid festgesetzt, gibt es keinen weiteren Widerspruchsweg mehr – dann hilft nur noch eine Klage vor dem Verwaltungsgericht. Nur wenn die Stadt einen separaten, isolierten Kostenbescheid erlässt, ist ein erneuter Widerspruch im Rathaus zulässig.

Welche Chancen hat ein Widerspruch?

Die Erfolgschancen eines Widerspruchs gegen die drastische Erhöhung der Grundsteuer B tendieren gegen null. Ein Verwaltungsjurist sagt dazu:

Kritikpunkt „Rückwirkung“: Viele Bürger empfinden es als ungerecht, dass die Erhöhung rückwirkend zum 1. Januar gilt. Das Gesetz erlaubt jedoch den Kommunen genau das: Hebesätze dürfen rückwirkend angepasst werden, wenn der Beschluss bis zum 30. Juni gefasst wird. Diese Frist hat Hofheim eingehalten.

Kritikpunkt Höhe des Hebesatzes: Auch der beispiellose Sprung auf 1545 Prozent ist kein automatischer Absagegrund. Gerichte greifen bei der Steuerhöhe erst ein, wenn eine sogenannte „erdrosselnde Wirkung“ vorliegt – die Steuer den Bürger also finanziell regelrecht enteignet oder vernichtet. Davon ist das Hofheimer Rekordniveau noch weit entfernt.

Vor allem Eigentümer, die den im Internet kursierenden Musterbrief genutzt haben, laufen sehenden Auges in eine Gebührenfalle. Da diese Schreiben die politische Ungerechtigkeit und rückwirkende Härte anprangern – was rechtlich beides nicht zieht –, wird die Verwaltung sie reihenweise abweisen.

Ein Widerspruch bringt nur dann etwas, wenn sich die Stadt im Einzelfall konkret verrechnet oder falsche Daten (z. B. eine falsche Grundstücksgröße) eingetragen hat.

TR

2 Kommentare zu “Teurer Protest: 742 Widersprüche gegen Grundsteuer füllen die Stadtkasse

  1. Warum zieht man die Verantwortliche nicht endlich zur Rechenschaft?
    Warum hat das Controlling, sowohl der Stadt als auch vom Kreis, so tief und fest geschlafen?

  2. Ich sehe die zahlreichen Widersprüche eher als Ausdruck politischen Protests. Denn was rechtlich zulässig ist, ist politisch nicht automatisch sinnvoll – erst recht mit Blick auf mögliche weitere Anhebungen in den kommenden Jahren. Vielen Bürgerinnen und Bürgern dürfte bewusst sein, dass verwaltungsrechtlich kaum Erfolgsaussichten bestehen. Insofern sind die Widersprüche vor allem eine deutliche Mahnung an Politik und Verwaltung in Hofheim.

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