Teurer Protest: 742 Widersprüche gegen Grundsteuer füllen die Stadtkasse
Die Hofheimer Stadtverwaltung kommt nicht zur Ruhe. Die umstrittene rückwirkende Erhöhung der Grundsteuer B sorgt weiterhin für erheblichen Aufwand im Rathaus. Inzwischen sind 742 Widersprüche gegen die Bescheide eingegangen. Doch wer hofft, damit die Steuererhöhung noch zu Fall zu bringen, dürfte enttäuscht werden: Die Stadt hält die Rechtslage für eindeutig und wird die Widersprüche natürlich – von Ausnahmen abgesehen – zurückzuweisen. Für die Betroffenen kann das teuer werden. Denn wer am Ende unterliegt, muss die Kosten des Verfahrens tragen – meist zwischen 60 und 80 Euro. Aus Bürgerprotest wird so am Ende sogar eine zusätzliche Einnahmequelle für die Stadtkasse.
Es war eine böse Überraschung im April: Die Stadtverordneten hatten im März eine drastische Erhöhung der Grundsteuer von 658 auf 1.545 Prozent beschlossen – und zwar rückwirkend zum 1. Januar dieses Jahres. Das Rathaus musste daraufhin neue Rechnungen verschicken. Hunderte Bürger gingen dagegen auf die Barrikaden – und werden jetzt teuer dafür zahlen müssen.
Die Fraktion der FDP im Stadtparlament schickte dazu kritische Fragen an den Magistrat – jetzt liegen die Antworten vor. Die darin genannten Zahlen sind bemerkenswert: Bis zum Stichtag am 9. Juni gingen insgesamt 742 formgerechte Widersprüche ein. Bei rund 18.000 verschickten Bescheiden entspricht das einer Quote von immerhin 4,1 Prozent. Besonders auffällig: 352 Einwendungen – also fast jede zweite – basierten auf einem identischen Mustertext, der über die sozialen Medien verbreitet wurde.
Für die Verwaltung bedeutet das einen erheblichen Arbeitsaufwand. Bis Anfang Juni waren erst 200 Fälle abschließend bearbeitet. 370 Verfahren befanden sich noch in Bearbeitung, weitere 172 lagen unangetastet auf den Schreibtischen im Rathaus. Wer seinem Ärger lediglich telefonisch Luft machte oder persönlich im Rathaus vorsprach, taucht in dieser Statistik übrigens nicht auf. Gezählt wird nur, was offiziell als Widerspruch eingereicht oder zur Niederschrift erklärt wurde.
In ihrer Anfrage wirft die FDP der Verwaltung vor, die Bürger mit standardisierten Antwortschreiben abzufertigen. Der Magistrat sieht das naturgemäß anders: Gleichartige Fälle würden gleich beantwortet, das sei keine Massenabfertigung, sondern „Ausdruck der Gleichbehandlung“. Da sich fast alle Proteste gegen den Hebesatz an sich richten, nutze man eben abgestimmte Argumentationslinien. Individuelle Härten würden aber dennoch gesondert geprüft.
Für die betroffenen Grundstückseigentümer ist der Rechtsweg kein kostenloses Vergnügen. Vor allem gilt: Ein Widerspruch stoppt die Zahlungspflicht nicht – die erhöhte Grundsteuer muss in jedem Fall erst einmal überwiesen werden. Wer die Zahlung aufschieben möchte, muss einen Antrag auf „Aussetzung der Vollziehung“ stellen und dafür erhebliche rechtliche Hürden (wie ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit) nachweisen. Immerhin: Die bloße Prüfung eines solchen Antrags bleibt gebührenfrei.
Hohe Grundsteuer: Rathaus weist Widersprüche zurück – gegen Gebühr
Richtig teuer wird es erst am Ende des Verfahrens – darauf wurde vom Rathaus auch ausdrücklich hingewiesen. Die FDP stellte dazu spitz die Frage, ob der Magistrat die Bürger mit der Inaussichtstellung von Kosten bewusst einschüchtern wolle. Die Verwaltung weist das scharf zurück: Man erfülle nur eine gesetzliche Aufklärungspflicht. Und der Magistrat nutzt die Gelegenheit auch für eine feine politische Pointe: Die Gebührenordnung sei schließlich von der Stadtverordnetenversammlung – also der Politik selbst – beschlossen worden. Die Verwaltung setze diese Regeln nun lediglich pflichtbewusst um.
Und diese Gebühren haben es in sich: Wird ein Widerspruch zurückgewiesen, rechnet die Stadt in Standardfällen mit Kosten zwischen 60 und 80 Euro. Abgerechnet wird nach der Uhr, jede angefangene Viertelstunde zählt: Prüft ein Beamter des höheren Dienstes den Fall, werden 18 Euro fällig, beim gehobenen Dienst sind es 15 Euro und bei sonstigen Beschäftigten 12,25 Euro. Die Verwaltungskostensatzung kennt keine Flatrate – jede Akte läuft auf die Stoppuhr.
Selbst bei Mustervorlagen falle dieser Betrag an, heißt es in der Magistratsantwort, da jede Akte einzeln erfasst, geprüft und kostenrechtlich verbucht werden muss. Sollte der Großteil der 742 Widersprüche erfolglos bleiben – wovon auszugehen ist –, spült das der Stadtkasse Gebühreneinnahmen im fünfstelligen Bereich ein.
Natürlich kann man sich dann auch gegen die spätere Rechnung wehren, doch das ist kompliziert. Wird die Gebühr direkt im Widerspruchsbescheid festgesetzt, gibt es keinen weiteren Widerspruchsweg mehr – dann hilft nur noch eine Klage vor dem Verwaltungsgericht. Nur wenn die Stadt einen separaten, isolierten Kostenbescheid erlässt, ist ein erneuter Widerspruch im Rathaus zulässig.
TR


Warum zieht man die Verantwortliche nicht endlich zur Rechenschaft?
Warum hat das Controlling, sowohl der Stadt als auch vom Kreis, so tief und fest geschlafen?
Dann müßte man den Magistrat und die Stadtverordneten, die bis zur Kommunalwahl 2026 die Merhheit hatten, zur Rechenschaft ziehen. Leider sind das gerade die Personen, die uns durch sinnlose Beschlüsse und Geldausgeben in diese prekäre Sitaution gebracht haben, ich meine z.B. die Mehrheiten im Magistrat und in der StVV (SPD, Grüne, FDP und BfH).
Und die CDU war nicht beteiligt?!
Die echten Verantwortlichen sitzen im Bundestag bzw. saßen dort, als der Wirtschaftsbooster beschlossen wurde, der eine Verschiebung bzw. Reduzierung der Gewerbesteuer ermöglicht. Dies unterstützt zwar die Wirtschaft, reduziert aber die Einnamen der Kommunen.
Das Weitere sind die Gesetze zu sozialen Verpflichtungen, die die Kommunen tragen müssen. Es geht nicht nur Hofheim finanziell so schlecht, sondern bundesweit sehr vielen Kommunen.
Anderswo hat man schon einen 3.000%-Hebesatz errechnet und veröffentlicht. Es wird in den nächsten Jahren noch schlimmer werden, wenn aus Berlin keine Änderungen oder Unterstützungen kommen.
Es gab bereits im April 2026 eine Anhörung zum Thema „Finanzlage der Kommunen so dramatisch wie noch nie“ im Bundestag!
Das ist alles richtig. Aber mit dem Verweis auf Bund und Land wird auch gerne von den hausgemachten Versäumnissen vor Ort abgelenkt: Auf kommunaler Ebene wurde jahrelang über die Verhältnisse gelebt. Hofheim ist leider ein Paradebeispiel für eine unsolide und intransparente Haushaltspolitik. Der CDU-Bürgermeister hat den Stadtverordneten jahrelang die reale Kassenlage vorenthalten – und munter wurden millionenschwere Großprojekte durchgewinkt. 20 Mio Euro für eine Rad- und Fußwegbrücke quer durch die Stadt, dazu ein Radschnellweg von Wiesbaden nach Frankfurt, dazu ein neuer Bahnhof Wallau… Kosten spielten keine Rolle, angeblich hatten wir’s ja. Schon die Planung verschlang sechs- bis siebenstellige Summen. Über die Folgekosten wird nicht geredet. Das ist Haushaltswahrheit und -klarheit im Rückwärtsgang.
Gleichzeitig erleben wir eine uferlose Ausweitung der freiwilligen Leistungen. Vereine, Kultur, Museum und Musikschule werden pauschal zur unantastbaren Daseinsvorsorge erklärt. Das ist populär, aber im Angesicht kollabierender Haushalte planwirtschaftlich gedacht. Dazu kommt ein aufgeblähter Verwaltungsapparat, dessen Personal- und Pensionslasten kaum noch zu stemmen sind.
Ja, viele Kommunen pfeifen aus dem letzten Loch. Aber von Bund und Land wird kaum Hilfe zu erwarten sein. Wir müssen die Debatte deshalb fundamentaler führen: Es geht nicht um die Einnahmenseite, sondern um eine strikte Aufgabenkritik. Wir müssen politisch und gesellschaftlich neu definieren, was Kernaufgabe des Staates bzw. einer Kommune ist – und was wir uns schlicht nicht mehr leisten können.
Ich sehe die zahlreichen Widersprüche eher als Ausdruck politischen Protests. Denn was rechtlich zulässig ist, ist politisch nicht automatisch sinnvoll – erst recht mit Blick auf mögliche weitere Anhebungen in den kommenden Jahren. Vielen Bürgerinnen und Bürgern dürfte bewusst sein, dass verwaltungsrechtlich kaum Erfolgsaussichten bestehen. Insofern sind die Widersprüche vor allem eine deutliche Mahnung an Politik und Verwaltung in Hofheim.
Die Widerspruchserwiderungen lesen sich so, dass alles in bester Ordnung ist und – sofern man seinen Widerspruch nicht zurückzieht – man mit einem kostenpflichtigen Widerspruchsbescheid rechnen muss. Dieser Bescheid würde wohlweislich inhaltlich zu keinem anderen Ergebnis führen. Danach kann man vor dem Verwaltungsgericht klagen. Das kostet dann je nach Streitwert (den das Gericht festlegt). Bis es zur Verhandlung kommt, dauert es erfahrungsgemäß ca. 4 bis 6 Jahre.
Wahrscheinlich sind wir Steuern- und Gebührenzahler selbst schuld an der Finanzmisere der Stadt, denn: Wir müssen das letztendlich bezahlen. Niemand sonst zeichnete sich bislang verantwortlich für die Finanzsituation. Wenn alle Überwachungseinrichtungen funktioniert haben, alle Regelungen eingehalten wurden, niemand auch nur einen Fehler gemacht hat: Dann sind die Hofheimer Steuer- und Gebührenzahler automatisch die Schuldigen.
Die Stadt äußert sich nicht zu eventuellen möglichen Ermittlungsverfahren gegen die Verursacher.
Man kann nicht nicht kommunizieren. Das sagt dann auch etwas aus.
Demnach ist es wohl das „Schweigen Dilemma“, aber ohne Hannibal Lecter.