Innenstadt: Parkgebühren rauf um 50 Prozent – wem nützt das wirklich?
Das kostenpflichtige Parken im Zentrum von Hofheim soll auf weitere Straßen ausgeweitet werden – zugleich sollen die Gebühren um 50 Prozent steigen. Die Stadtverwaltung hat dafür eine neue Gebührensatzung vorgelegt, die weitgehend auf den Vorschlägen des „Arbeitskreises Innenstadt“ beruht. Der Bau- und Planungsausschuss gab bereits grünes Licht – am morgigen Dienstag entscheidet das Stadtparlament. Doch zwei Haken könnten die Idee zum Scheitern bringen – dann profitiert weder die Innenstadt noch die Stadtkasse.
Mit den erhöhten Gebühren will die Stadt nicht nur ihre stark beanspruchte Stadtkasse auffüllen, sondern auch den Verkehr in der Altstadt reduzieren. Die Parktarife in den Parkhäusern – am Bahnhof, in der Tiefgarage Hauptstraße und im Chinon-Parkhaus – bleiben unverändert. Wer dort sein Auto abstellt, zahlt künftig weniger als am Straßenrand in der Innenstadt. In einer Vorlage des Magistrats heißt es dazu: „Ziel ist es, den motorisierten Individualverkehr im Innenstadtbereich zu verringern und die vorhandenen Parkflächen effizienter zu nutzen.“
So sollen künftig die Parkgebühren in der Innenstadt aussehen:
- 10 Minuten: bisher 0,20 Euro – künftig 0,30 Euro
- 1 Stunde: bisher 1,20 Euro – künftig 1,80 Euro
- 2 Stunden: bisher 2,40 Euro – künftig 3,60 Euro
- 3 Stunden: bisher 3,60 Euro – künftig 5,40 Euro.
Der Vorschlag stammt aus einem „Arbeitskreis Innenstadt“, in dem alle Parteien sowie verschiedene Vereine und Organisationen vertreten sind. Dort wurde allerdings auch darauf hingewiesen, dass der Plan „höhere Preise = weniger Innenstadtverkehr“ nur funktionieren wird, wenn die Kontrollen verstärkt werden. Und genau hier gibt es das erste Problem:
Die Stadtpolizei wurde in den vergangenen Jahren zwar kontinuierlich aufgestockt und zählt mittlerweile zwölf Mitarbeiter. Dennoch beklagt sie unentwegt, dass sie zu viele Aufgaben habe – während der Personalausfall zeitweise mehr als 50 Prozent beträgt. Falschparker in Hofheim, so ein geflügeltes Wort , haben eher einen Sechser im Lotto als ein Knöllchen hinter dem Scheibenwischer.
Die Stadtspitze zeigt sich zwar zu mehr Kontrollen bereit – knüpft diese jedoch an die Einstellung von zwei weiteren Stadtpolizisten. Angesichts extrem gestiegener Personalkosten im Rathaus und Millionenschulden in der Stadtkasse wächst im Stadtparlament die Skepsis, erste Lokalpolitiker drängten bereits auf eine Überprüfung der Organisation. Eine Entscheidung über mehr Personal wird im Zuge der Haushaltsberatungen fallen.
Das Thema „Parken in der Innenstadt“ sorgt auch bei der Bürgervereinigung Hofheimer Altstadt für Gesprächsstoff. In einem offenen Brief nimmt der Verein Stellung zur aktuellen Diskussion und zur geplanten Gebührenerhöhung. Hofheim-News veröffentlicht den Brief im Wortlaut – nachlesen hier.
Der Bau- und Planungsausschuss hat sich mit der Gebührensatzung bereits befasst und nicht nur der Preiserhöhung zugestimmt, sondern auch der Ausweitung der Zonen. In den Parkzonen 1, 2 und 4 sollen die Gebühren flächendeckend erhoben werden (Zone 3 umfasst das Parkdeck am Bahnhof). Doch auch hier steckt noch ein Haken:
Um Gebühren von Autofahrern erheben zu können, müssten weitere Parkscheinautomaten aufgestellt werden. Die Stadtverwaltung schlug die Anschaffung von 16 Automaten vor – je Stück rund 5.000 Euro. Die weitere Rechnung geht dann so:
Aktuell werden monatlich rund 22.000 Euro an Parkgebühren eingenommen (264.000 Euro im Jahr). Werden künftig Parkgebühren in allen Innenstadt-Straßen kassiert, könnte man theoretisch rund 49.000 Euro pro Monat kassieren (ca. 590.000 Euro/Jahr). Die geplante Gebührenerhöhung würde jedoch 20 bis 30 Prozent der Autofahrer aus der Innenstadt verdrängen, was die Einnahmen reduziert. Dennoch könnte die Stadt jährlich zwischen 410.000 und 590.000 Euro einnehmen – deutlich mehr als heute.

Genau hier aber zeigte sich ein Problem: Obwohl sich die Ausgabe für neue Automaten angeblich nach wenigen Monaten amortisieren würde, lehnten im Bauausschuss die Mitglieder von CDU, FDP und FWG die Investition ab – das Geld sei schlicht nicht vorhanden, die Stadtkasse leer.
Dass ohne neue Parkautomaten das gesamte Konzept ins Leere laufen könnte, hatte man offenbar nicht weiter bedacht…
Am nächsten Tag kam das Thema im Haupt- und Finanzausschuss zur Sprache: Hier passierte es die Hürde denkbar knapp – 6 Ja, 4 Nein, 2 Enthaltungen.
Das letzte Wort hat nun das Stadtparlament. Es tagt am Dienstag, 3. März, ab 18 Uhr in der Stadthalle.
Der im Arbeitskreis vielfach vorgetragene Wunsch, abends in Teilen der Altstadt ausschließlich Bewohnern das Parken zu erlauben, wurde von der Stadtverwaltung abgelehnt. Begründung: eine solche Regelung sei rechtlich nicht möglich. Zudem würde „Verlagerungseffekte“ erzeugt und Straßen ohne entsprechende Beschränkungen unverhältnismäßig belastet.
Hier müssen Autofahrer fürs Parken zahlen
Im Entwurf der Parkgebührensatzung stehen sämtliche Straßen, auf denen künftig Parkgebühren fällig werden – bestehende wie geplante.
Zone 1:
- Am Alten Bach
- An der Obermühle – südlich der Kurhausstraße
- Am Untertor
- Kirschgartenstraße
- Hauptstraße – südlich der Burggrabenstraße (Nr. 58 bis 70 & Nr. 61 bis 75)
- Seilerbahn
- Am Ambetbrunnen
- Im Angel
- Lorsbacher Straße – östlich der Herzog-Adolph-Straße (Nr. 1 bis 1a & Nr. 2 bis 10)
- Wilhelmstraße – östlich der Herzog-Adolph-Straße (Nr. 1 bis 11 & Nr. 2 bis 10)
- Alte Bleiche
- Elisabethenstraße – südlich der Pfarrgasse (Nr. 1 bis 3)
- sowie die Parkplätze: Am Untertor, Kellereiplatz, Hinter der Bücherei, Hinter dem Rathaus und Unter der Rheingaubrücke
Zone 2:
- Oskar-Meyrer-Straße
- Stephanstraße
- Kleine Stephanstraße
- Stollbergstraße
- Mauergasse
- Langgasse6
- Webergasse
- Hauptstraße – nördlich der Burggrabenstraße (Nr. 1 bis 59 und Nr. 2 bis 56)
- Kirchgässchen
- Neugasse – westlich der Elisabethenstraße (Nr. 1 bis 5 und Nr. 2 bis 2c)
- Bärengasse
- Schießberg
- Am Obertor
- Pfarrgasse – westlich der Elisabethenstraße (Nr. 1 bis 21 & Nr. 2 bis 24)
- Burgstraße
- Burggrabengässchen
- Zanggasse
- Sandgasse
- Taubengasse
- Burggrabenstraße
- Krebsgasse
- Kurhausstraße – östlich der Cohausenstraße (Nr. 1 bis 23 & Nr. 2 bis 16 b)
- An der Obermühle – nördlich der Kurhausstraße
- Cohausenstraße
- In der Witz
- Wilhelmstraße – westlich der Herzog-Adolph-Straße (Nr. 12 bis 22 & Nr. 15 bis 57)
- Lorsbacher Straße – westlich der Herzog-Adolph-Straße (Nr. 12 bis 46)
Zone 3:
- Parkdeck am Bahnhof
Zone 4:
- Elisabethenstraße nördlich der Pfarrgasse (Nr. 7 bis 27 & Nr. 18 bis 44)
- Brühlstraße
- Sophie-Reinheimer-Straße
- Neugasse – östlich der Elisabethenstraße (Nr. 7 bis 65, Nr. 4 bis 58)
- Sindlinger Straße
- Gartenstraße
- Quäkerstraße
- Ostendstraße
- Krifteler Straße
- Pfarrgasse – östlich der Elisabethenstraße (Nr. 23 bis 25)
- Schmelzweg

