Sturzbetrunken am Steuer: 59-Jähriger baut Unfall mit 4 Promille
Dass dieser Mann noch lebt, grenzt an ein medizinisches Wunder – und dass er sich in diesem Zustand überhaupt noch ans Steuer setzen konnte, ist schlichtweg unfassbar. Ein 59-Jähriger hat am Samstagmittag bei einer Fahrt durch Hofheim mit unglaublichen 4 Promille einen Unfall gebaut.
Der Mann war mit seinem Skoda auf der Reifenberger Straße in Richtung Niederhofheimer Straße unterwegs, als er im Kreuzungsbereich die Kontrolle verlor, nach links von der Fahrbahn abkam und ungebremst gegen ein Verkehrsschild krachte. Dass bei dieser Aktion niemand verletzt wurde, ist pures Glück.
Als die Polizei kurz darauf zur Unfallaufnahme eintraf, schlug den Beamten beim Blick in das Fahrzeug eine deutliche Alkoholfahne entgegen. Der anschließende Atemtest sorgte selbst bei den erfahrenen Einsatzkräften für Fassungslosigkeit: Mit einem Wert von rund 4 Promille war der 59-Jährige unterwegs – ein Wert, der für die meisten Menschen lebensbedrohlich wäre und häufig mit schwersten Ausfallerscheinungen bis hin zum Koma verbunden ist. Die Konsequenzen ließen nicht lange auf sich warten: Der Mann musste die Beamten zur Blutentnahme begleiten, sein Führerschein wurde sichergestellt – und gegen ihn wurde ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr eingeleitet.
Auf den 59-Jährigen wartet nun erheblicher juristischer Ärger. Dass jemand mit einem Alkoholwert von 4 Promille überhaupt noch ein Fahrzeug führen kann, deutet in der Regel auf eine außergewöhnlich hohe Alkoholgewöhnung hin. Nicht zuletzt der Unfall macht aus der Alkoholfahrt einen besonders schweren Fall.
Dem Mann drohen der Entzug der Fahrerlaubnis, eine empfindliche Geldstrafe oder – je nach den Umständen – sogar eine Freiheitsstrafe auf Bewährung. Drei Punkte in Flensburg sind ebenfalls sicher. Eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) gilt bei einem derart hohen Alkoholwert praktisch als unvermeidlich, bevor überhaupt wieder an eine Neuerteilung der Fahrerlaubnis zu denken ist. Zudem können bei Verdacht auf Alkoholmissbrauch oder -abhängigkeit Abstinenznachweise oder eine Therapie verlangt werden.
Quelle: Polizei

