Jetzt kommt’s knüppeldick: Stadt will Grundsteuer B auf 2.300 Prozent erhöhen – schon in 2027
Jetzt wird es ganz, ganz bitter, und es wird auch richtig weh tun: Die Stadtverwaltung hat einen neuen Maßnahmenkatalog zur Sanierung der städtischen Finanzen vorgelegt. Damit drohen in Hofheim schon sehr bald weitere, schmerzhafte Einschnitte. Am härtesten dürfte die Bürgerinnen und Bürger diese Nachricht treffen: Die Grundsteuer B, die in diesem Jahr bereits auf sagenhafte 1.545 Prozent erhöht wurde, soll im kommenden Jahr noch einmal einen gewaltigen Sprung nach oben machen – auf 2.300 Prozent. Die Stadtverordneten kriegen die Zahlen nächste Woche vorgelegt und sollen zustimmen. Haben sie überhaupt noch eine Wahl?
Ganz schnell zum Hintergrund: Die Stadt hatte für das Jahr 2026 zwar einen Haushaltsplan beschlossen, der jedoch vom Landrat des Main-Taunus-Kreises nicht genehmigt wurde. Denn die städtischen Einnahmen waren wider Erwarten dramatisch eingebrochen. Vor allem bei der Gewerbesteuer musste die Ertragsprognose für 2026 von ursprünglich 30,2 Millionen auf nur noch 20 Millionen Euro nach unten korrigiert werden. Gleichzeitig blieben die Ausgaben enorm hoch – unter anderem für Kinderbetreuung, Personal, Pensionsrückstellungen und Umlagen.
Die Folge: Das städtische Defizit wuchs massiv an. Die Aufsichtsbehörde forderte Bürgermeister Wilhelm Schultze – der als Kämmerer für die Finanzen zuständig ist – zuletzt strikt auf, den Haushaltsplan und das Haushaltssicherungskonzept grundlegend zu überarbeiten. Nur ein kleines Entgegenkommen gab es: Ursprünglich sollte die Kreisstadt ihren Schuldenberg bis 2029 abtragen müssen; dieser Zeitrahmen wurde bis zum Jahr 2031 gestreckt.
Inzwischen hat das Rathaus alle Unterlagen wie verlangt überarbeitet: Das neue Haushaltssicherungskonzept wird nächste Woche den Stadtverordneten offiziell vorgestellt und soll dann von ihnen beschlossen werden. Bei einem Haushaltssicherungskonzept handelt sich – vereinfacht gesagt – um einen verbindlichen Schuldentilgungs- und Sparplan, den eine Kommune aufstellen muss, wenn ihr Haushalt tief in den roten Zahlen steckt.
21 Seiten ist das neue Papier stark. Für viele Hofheimerinnen und Hofheimer dürfte eine Zahl darin besonders ins Gewicht fallen: Die geplante Anhebung der Grundsteuer B. Sie trifft jeden, wirklich jeden. Denn sie wird nicht nur von Immobilieneigentümern gezahlt – sie gehört zu den umlagefähigen Nebenkosten und trifft daher auch alle Mieter.
2025 lag die Grundsteuer noch bei 658 Prozent. Für dieses Jahr wurde sie bereits mehr als verdoppelt – auf 1.545 Prozent. Dabei wird es wohl nicht bleiben. Um das klaffende Loch in den städtischen Finanzen zu stopfen, plant das Rathaus in den kommenden Jahren eine drastische, schrittweise Anhebung:
—> 2027: Anstieg auf 2.300 Prozentpunkte
—> 2028: Anstieg auf 2.400 Prozentpunkte
—> 2029: Anstieg auf 2.500 Prozentpunkte
—> 2030 und 2031: Anstieg auf 2.600 Prozentpunkte
Was bedeutet das konkret?
Ein Hebesatz von 2.600 Prozentpunkten im Jahr 2030/2031 stellt im Vergleich zum aktuellen Wert eine Steigerung um rund 68 Prozent dar – gegenüber dem Jahr 2025 (658 Prozent) vervierfacht sich die Steuer sogar.
Die jährlichen Einnahmen der Stadt aus der Grundsteuer B sollen dadurch von aktuell rund 21,1 Millionen auf über 36,3 Millionen Euro im Jahr 2031 steigen.
Für jeden einzelnen Privathaushalt in Hofheim – ganz gleich ob Eigentümer oder Mieter – bedeutet das allerdings auch eine drastische und dauerhafte jährliche Mehrbelastung im Geldbeutel.
Rotstift überall: Wo die Stadt noch den Gürtel enger schnallt
Und die Sparschraube wird noch weiter gedreht: Neben der Grundsteuer B enthält das Haushaltssicherungskonzept einen umfangreichen Katalog an weiteren Maßnahmen und Gebührenerhöhungen, die nahezu alle Bereiche des städtischen Lebens berühren:
Abfall- und Friedhofsgebühren: Beide Abgaben werden neu kalkuliert. Ab 2027 (Friedhöfe) bzw. 2028 (Abfall) müssen sie die städtischen Kosten zu 100 Prozent decken – das wird zu deutlich höheren Gebührenbescheiden führen.
Hundesteuer & Benutzungsgebühren: Die Hundesteuersatzung wird überarbeitet (geplante Mehrerträge: 80.000 Euro pro Jahr). Zudem werden sämtliche städtische Gebühren- und Benutzungsordnungen auf Kostendeckung getrimmt.
Grundsteuer A & Gewerbesteuer: Auch land- und forstwirtschaftliche Flächen (Grundsteuer A) werden stärker belastet: Der Hebesatz klettert von 550 auf 900 Prozentpunkte bis 2031. Bei der Gewerbesteuer steigt der Hebesatz ab 2028 von 400 auf 410 Prozentpunkte.
Vereinsförderung: Die Förderrichtlinien für Vereine stehen auf dem Prüfstand. Bis neue Regeln greifen, vergibt der Magistrat Zuschüsse nur noch in Ausnahmefällen.
Feste und Stadtkultur: Das Budget für Märkte, Stadtfeste und sonstige Kulturveranstaltungen wird spürbar gekürzt – jährlich sollen hier 75.000 Euro eingespart werden.
Stadtbücherei & Musikschule: Das Anschaffungsbudget für Medien in der Stadtbücherei wird bis zum Jahr 2031 auf 40.000 Euro pro Jahr gedeckelt. Bei der Musikschule gGmbH beschränkt sich der städtische Zuschuss ab 2027 im Wesentlichen auf die Kaltmiete (ca. 45.000 Euro) – operative Verluste müssen von der Musikschule künftig eigenständig erwirtschaftet werden.
Straßen und Gebäude: Instandhaltungsmaßnahmen an städtischen Gebäuden sowie an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen werden auf das absolut notwendige Minimum („Gefahr in Verzug“) heruntergefahren.
Grünpflege und Friedhöfe: Die Pflege von Grünanlagen auf den Friedhöfen sowie an öffentlichen Gewässern wird um jeweils rund 10 Prozent reduziert. Absolute Priorität gilt hierbei künftig rein der gesetzlichen Verkehrssicherungspflicht.
ÖPNV und On-Demand-Angebote: Beim On-Demand-Verkehr („Colibri“) wurden bereits Fahrzeuge reduziert und Taktungen angepasst, um Kosten zu senken. Gemeinsam mit dem Main-Taunus-Verkehrsverbund (MTV) sollen zudem weitere Einsparpotenziale im Gesamtverbund ermittelt werden.
Wörtlich heißt es im dem Rathauspapier: Es wird „ausdrücklich darauf verwiesen, dass dieser Maßnahmenkatalog nicht abschließend ist. Die Stadtverordnetenversammlung behält sich ausdrücklich vor, in Folge sowohl weiterer Kosten- und Erlösanalysen als auch durch Eintreten zum heutigen Zeitpunkt unvorhergesehener äußerer Einflüsse, diesen Maßnahmenkatalog in den Folgejahren anzupassen.“
Hofheim schlägt damit einen beispiellos strikten Sparkurs ein. Die Belastungen für die Bürgerinnen und Bürger sind auch die Quittung für eine Stadtpolitik, die sich selbst dann, als das finanzielle Elend längst offen erkennbar war, über lange Zeit in Debatten verlor, statt rasch und zielgerichtet zu handeln.
Die Stadtverwaltung beschreibt die Konsolidierung in ihrem Papier treffend als einen „Ausdauerlauf“. Da viele Einrichtungen, Abläufe und Angebote, die nun zur Disposition stehen, „über viele Jahre feste Bestandteile im Stadtbild oder im Leben der Kommune“ waren, fordere dies von allen Bürgerinnen und Bürgern große Offenheit für Veränderungen.
Ob die jetzt aufgezeigten Maßnahmen am Ende ausreichen – oder ob sich die Lage noch weiter zuspitzt: Das ist völlig offen. Trotz der enormen Belastungen steht in den Sternen, ob der Zeitrahmen bis 2031 für einen vollständigen Schuldenabbau ausreicht – ganz zu schweigen davon, ob die anvisierte Grundsteuer von 2.600 Prozent das Ende der Fahnenstange markiert. Wie das Papier unmissverständlich festhält, rechnet man im Rathaus ohnehin mit einem weitaus längeren Weg:
Aus Sicht der Stadt sei davon auszugehen, so ist im Haushaltskonolidierungskonzept nachzulesen, „dass eine nachhaltige strukturelle Konsolidierung angesichts des Umfangs der erforderlichen Maßnahmen, bestehender finanzieller Belastungen und externer Einflussfaktoren einen über das Jahr 2031 hinausgehenden Zeitraum erfordern kann“.
TR


Den Besuchern der Kundgebung am Samstag aber noch vielmehr allen Stadtverordneten sei als Pflichtlektüre „Hofheims-Haushalt.de“ dringend empfohlen!
Wenn es kein Wunder bei der Kreisumlage und bei der Schulumlage des Kreises gibt, sind weitere drastische Grundsteuererhöhungen „alternativlos“.
Das entbindet die Stadtverordneten selbstverständlich nicht davon, zusätzlich dafür zu sorgen, dass alle städtische Leistungen kostendeckend angeboten werden und dass die Hinweise des Landesrechnungshofs z.B. zur „üppigen Führungsriege“ umgesetzt werden.
Wegjammern bringt nichts und auf den Sankt-Nimmerleinstag verschieben wäre verantwortungslos.