Strafanzeige gegen Christian Vogt: Bernd Hausmann schaltet Staatsanwaltschaft ein
Der frühere Stadtverordnete Bernd Hausmann von der Partei Die Linke lässt nicht locker. Er hat jetzt bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt Strafanzeige gegen den früheren Hofheimer Bürgermeister Christian Vogt (CDU) sowie gegen weitere Verantwortliche gestellt. Die finanzielle Notlage der Kreisstadt und die finanziellen Belastungen für alle Bürger könnten damit durchaus ein Nachspiel vor Gericht haben.
Im Zentrum der Strafanzeige stehen schwerwiegende Verstöße gegen das Haushaltsrecht sowie der Verdacht der Untreue zum Nachteil des städtischen Vermögens. Hausmann zieht den Kreis breit: Er nennt als Beschuldigten ausdrücklich Christian Vogt, der von September 2019 bis September 2025 nicht nur Bürgermeister, sondern zeitgleich auch Kämmerer der Stadt war. Gleichzeitig richtet sich seine Strafanzeige auch gegen weitere, namentlich allerdings nicht genannte Personen – das könnten beispielsweise die Verantwortlichen in der Finanzabteilung des Rathauses oder Mitglieder des Magistrats sein.

Um die Hintergründe begreifbar zu machen, müssen wir etwas tiefer in die komplexe Materie eintauchen – keine Sorge, allzu schwierig ist es nicht:
Nach Hausmanns Argumentation verfügt Hofheim grundsätzlich über eine überdurchschnittliche Steuerkraft (2024 lag sie rund 30 Prozent über dem Schnitt der kreisangehörigen Gemeinden in Hessen) und eine weit unterdurchschnittliche Verschuldung bei den regulären Investitionskrediten.
Und dennoch geriet der städtische Haushalt massiv in Schieflage. 2024 gehörte Hofheim zu den lediglich fünf Prozent der Kommunen in Hessen, deren Rücklagen vollständig aufgebraucht waren. Die Stadt musste daher massiv ihren „Dispo“ in Anspruch nehmen: Die kurzfristigen Liquiditätskredite schnellten von 2,65 Millionen Euro Ende 2024 auf sagenhafte 24,365 Millionen Euro im Laufe des Jahres 2025 – fast das Zehnfache.
Ein erheblicher Teil dieser kurzfristigen und teuren Kredite (allein 6,84 Millionen Euro im Jahr 2024 und 6,55 Millionen Euro im Jahr 2025), so führt Hausmann in der Strafanzeige aus, sei für sogenannte „investive Auszahlungen“ verwendet worden, also für Investitionen. Und genau damit sei direkt gegen § 105 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) verstoßen worden. Denn die schreibt vor, dass eine Stadt einen kurzfristigen Dispo ausschließlich dann in Anspruch nehmen darf, wenn keine anderen Mittel zur Verfügung stehen.
Bürgermeister Vogt hat sich, das ist unstrittig, nicht an diese gesetzliche Vorgabe gehalten. Öffentlich verkündete er – das verkaufte er als Erfolg seiner Arbeit –, dass er die Kredite der Stadt gesenkt habe. Er meinte die „normalen“ Kredite. Dass er gleichzeitig immer weiter das Konto überzog, bekam ein Außenstehender nicht mit.
Die Kommunalaufsicht, die hätte einschreiten können und vielleicht sogar müssen, reagierte erst nach Vogts Abwahl mit strengen Auflagen – und versagte am Ende die Genehmigung des Haushalts 2026. Als unmittelbare Konsequenz mussten die Stadtverordneten ein Haushaltssicherungskonzept beschließen. Das wiederum führte unter anderem dazu, dass die Grundsteuer B drastisch erhöht wurde: von 645 Prozentpunkten im Jahr 2025 auf 1.545 in diesem Jahr – weitere Erhöhungen sollen folgen, bis auf 2.250 Prozentpunkte im Jahr 2029.
In seinem Schreiben an die Staatsanwaltschaft warnt Hausmann davor, dass die Grundsteuer in Hofheim für Mieter zur „13. Monatsmiete“ werden könnte.

Der Linken-Politiker hat bereits versucht, beim Regierungspräsidium und beim hessischen Innenministerium zu intervenieren, um eine Aufarbeitung der Hofheimer Finanzpolitik zu erreichen – bislang ohne Erfolg. Vogt wiederum machte nach seiner Niederlage bei der Bürgermeisterwahl Karriere auf Landesebene: Er ist inzwischen im Büro des hessischen Ministerpräsidenten tätig. Politische oder rechtliche Konsequenzen musste er für sein Handeln im Hofheimer Rathaus bislang nicht befürchten.
Weil Aufsichtsbehörden und Politik bislang mauerten, wählt Hausmann nun den strafrechtlichen Weg. „Die von den Beschuldigten gewählte Art der Finanzierung ist wesentlich teurer als die gesetzlich vorgeschriebene“, schreibt er an die Staatsanwaltschaft. „Die Beschuldigten haben somit vorsätzlich, wissentlich und willentlich das Vermögen der Stadt Hofheim geschädigt.“
Noch mehr treffe es die Bürger: Denn Steuern, Gebühren und Abgaben wurden seither ebenfalls deutlich erhöht. „Es möge geprüft werden, ob der Schaden, der den Bürgern Hofheims entstanden ist, für die dafür Verantwortlichen von strafrechtlicher Relevanz ist.“
Reicht es für Untreue? Hausmanns Anzeige im Rechts-Check
Hofheim-News hat die Strafanzeige einem Verwaltungsrechtler vorgelegt. Dessen Einschätzung fassen wir hier zusammen:
Die Vorwürfe bezüglich der Verletzung haushaltsrechtlicher Vorgaben stützen sich auf offizielle Dokumente des Magistrats, sie wiegen schwer. Die Praxis, investive Auszahlungen über kurzfristige Kassenkredite abzuwickeln, widerspricht tatsächlich dem Grundsatz der Haushaltswahrheit sowie den klaren Vorgaben der Hessischen Gemeindeordnung.
Ob die Vorwürfe jedoch den strafrechtlichen Tatbestand der Untreue gegen den ehemaligen Bürgermeister und Kämmerer erfüllen, hängt von strengen rechtlichen Hürden ab. Zwar besaß Vogt als Bürgermeister und Kämmerer unstrittig die Pflicht, das Vermögen der Gemeinde zu wahren. Für eine Verurteilung müsste jedoch nachgewiesen werden, dass den Beschuldigten bewusst war, dass die gewählte Finanzierungsform die Stadt messbar schädigt und sie dies billigend in Kauf nahmen. Häufig verteidigen sich Beschuldigte in solchen Fällen mit Sachzwängen, der Komplexität des kommunalen Haushaltsrechts oder fehlenden Alternativen zur Aufrechterhaltung der Zahlungsfähigkeit.
Durch die erhöhten Grundsteuern ist zwar der wirtschaftliche Druck auf die Bürger spürbar erhöht worden. Doch strafrechtlich ist primär der direkte Vermögensschaden der Kommune von Relevanz – die Steuererhöhungen stellen formell beschlossene politische Sanierungsinstrumente dar.
Der Jurist: „Insgesamt ist die Kritik an der Finanzgebarung haushaltsrechtlich durch amtliche Zahlen belegt. Doch die strafrechtliche Relevanz muss im Rahmen der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft erst noch substanziell nachgewiesen werden.“
TR

