Rathaus gibt Daten weiter – wer das nicht will: jetzt melden

Rathaus gibt Daten weiter – wer das nicht will: jetzt melden

Im folgenden eine Mitteilung derStadtverwaltung – trockene Bürokratie, aber im Einzelfall doch wichtig. Vereinfacht formuliert geht es darum: Das Einwohnermeldeamt kann Ihre persönlichen Daten (Name, Adresse) an bestimmte Dritte weiterzugeben. Wer das nicht möchte, muss die sogenannte „Vermittlungssperre“ aktivieren: Sie legen damit einen „Datenschutz-Riegel“ vor Ihre Daten, damit diese nicht für Werbung, Adressbücher oder sonstige Zwecke genutzt werden.

Und so lautet die Mitteilung der Stadtverwaltung dazu: Das Bürgerbüro der Kreisstadt Hofheim am Taunus informiert gemäß Paragraph 42 Absatz 3 und Paragraph 50 Absatz 5 des Bundesmeldegesetzes die Einwohnerinnen und Einwohner der Kreisstadt über die Übermittlungssperren. Diese Sperren kann jede Einwohnerin und jeder Einwohner eintragen lassen, wenn er nicht möchte, dass seine Meldedaten an folgende Einrichtungen oder zu folgenden Zwecken weitergegeben werden:

  • Übermittlungen von Daten an eine öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft, der nicht die meldepflichtige Person angehört, sondern deren Familienangehörige
  • Übermittlungen von Daten an Parteien und Wählergruppen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen
  • Übermittlung von Daten aus Anlass von Alters- oder Ehejubiläen an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk
  • Übermittlung von Daten an Adressbuchverlage

Wer der Übermittlung seiner Daten widersprechen möchte, kann den Antrag auf Übermittlungssperre im Bürgerbüro stellen – oder den Antrag im Internet herunterladen (hier). Mit dem Antrag wird ohne Angabe von Gründen eine unbefristete Übermittlungssperre im Melderegister eingerichtet.

Quelle: Stadt Hofheim

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