Musikschule gerettet? Volksbildungsverein will 20.000 Euro zahlen
Der Volksbildungsverein Hofheim – ein eingetragener Verein – informiert darüber, dass er das Eigenkapital der Musikschule Hofheim stärken will. In einer Pressemitteilung werden zugleich aus Sicht des Vereins die finanziellen Herausforderungen der Musikschule, insbesondere mit Blick auf steigende Personalkosten und die zukünftige Zuschussstruktur, dargestellt.

Vorab zur Einordnung: Die Musikschule ist rechtlich ein Unternehmen, genauer: eine gemeinnützige GmbH (gGmbH). Gesellschafter – also Eigentümer der GmbH – sind der Volksbildungsverein Hofheim (bisher 51 Prozent) und die Stadt Hofheim (49 Prozent). Der Geschäftsführer der Musikschule, Sven Müller-Laupert, hatte unlängst mitgeteilt, dass sich der Verlust seines „Unternehmens“ auf 6.000 Euro belaufe monatlich. Die Stadt müsse ihren Zuschuss erhöhen, sonst sei die gGmbH zahlungsunfähig, also pleite.
Hier die Pressemitteilung des Volksbildungsvereins:
Der Volksbildungsverein Hofheim plant, durch Einzahlung von 20.000 Euro das Eigenkapital der Musikschule Hofheim am Taunus gGmbH zu erhöhen. Die Gesellschaft als Träger der Musikschule Hofheim mit 32 Mitarbeitern und umfangreichem Unterrichtsbetrieb wird dadurch nachhaltig gestärkt. Der Volksbildungsverein erhöht seine Investition in die Musikschule Hofheim am Taunus gGmbH auf insgesamt 63.350 Euro.
INFO: Volksbildungsverein Hofheim e.V.

Der Volksbildungsverein Hofheim e.V. ist ein eingetragener Verein, der sich der Förderung von Bildung, Kultur und musikalischer Ausbildung in Hofheim am Taunus widmet. Er wird von einem ehrenamtlichen Vorstand geführt – mit Inge Neumeyer (1. Vorsitzende), Dorothee Graefe‑Hessler (2. Vorsitzende), Altfried Schrader und Ulrich Fried (Vorstandsmitglieder). Vereinssitz ist der Pfälzer Hof in der Hattersheimer Straße – neben der Musikschule.
Der Volksbildungsverein würdigt damit die erfreulich positive und sehr erfolgreiche Arbeit des Teams der Musikschule und des Geschäftsführers Sven Müller-Laupert. Das Benefizkonzert am 1. Advent konnte mit über 180 Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen die Qualität der Arbeit der Musikschule eindrucksvoll zeigen; das Orchester und der Projektchor der Musikschule sowie Mitglieder des Streichorchesters der Main-Taunus-Schule musizierten gemeinsam und sorgten für adventliche Stimmung in der Stadthalle Hofheim.
Im Dezember erhielten die öffentlichen Musikschulen in Hessen Mitteilung über die endgültige Förderhöhe des Landes Hessen für 2025. Dorothee Graefe-Hessler, Präsidentin des Landesmusikrats Hessen, Vorstandsmitglied im Volksbildungsverein Hofheim e.V. und Aufsichtsratsvorsitzende der Musikschule Hofheim gGmbH sieht in der Erhöhung der Mittel des Landes Hessen für 2025 und die Neustrukturierung der Förderindikatoren einen Erfolg der Mitarbeit am „Runden Tisch für die ZMusikschulen“.
Nach 69.000 Euro in 2023 und 80.000 Euro in 2024 erhält die Musikschule Hofheim in diesem Jahr 102.153 Euro. Kurzfristig wird an die Musikschule Hofheim der für 2025 noch ausstehende Betrag von 29.000 Euro vom Land Hessen ausgezahlt.
Mit beiden Zahlungen wird die Liquidität der Musikschule verbessert, die im Jahr 2026 durch die Gefahr der zeitlichen Verzögerung der Auszahlung oder des Ausbleibens notwendiger öffentlicher Zuschüsse gefährdet ist.
Wie durch den Geschäftsführer der Musikschule, Sven Müller-Laupert, in der Sitzung des Haupt-, Beteiligungs- und Finanzausschusses der Kreisstadt Hofheim erläutert, ist eine Erhöhung des allgemeinen Zuschusses der Stadt Hofheim erforderlich, um das voraussichtliche strukturelle Defizit des Jahres 2026 auszugleichen. Hintergrund dieses Defizits ist die Kostenerhöhung durch die von den Gesellschaftern Volksbildungsverein Hofheim und Kreisstadt Hofheim genehmigte Festanstellung der Lehrkräfte im Herbst 2024, die vorher als Honorarkräfte tätig waren. Das sog. „Herrenberg-Urteil“ zwingt Musikschulen bundesweit, Honorarverträge in Festanstellungen umzuwandeln, um den Verdacht der Scheinselbständigkeit abzuwenden und hohe Nachzahlungen in die Sozialversicherung zu vermeiden.
Die Gebührenerhöhung zum Januar 2026 kann die Kostenerhöhung nur teilweise ausgleichen; der Anteil, den Schüler/Eltern über Gebühren zur Kostentragung beitragen, ist mit 70 Prozent bereits über dem Hessendurchschnitt an öffentlichen Musikschulen mit 56 Prozent und nimmt das Budget der Familien schon heute stark in Anspruch.
INFO: Die Stadt als Gesellschafter
Die Stadt unterstützt die Musikschule nicht nur mit dem bekannten jährlichen Zuschuss von 75.000 Euro, sondern übernimmt dazu Mietzahlungen in fünfstelliger Höhe. Auf die Forderung des Musikschulleiters, den städtischen Zuschuss zu verdoppeln, beschlossen die Stadtverordneten im Oktober, dass die Musikschule „zur nächsten Sitzung des Haupt-, Finanz- und Beteiligungsausschusses“ alle Einnahmen und Ausgaben offenlegen sowie ein „Zukunftskonzept“ vorlegen soll. Als der Ausschuss Anfang Dezember tagte, lagen die geforderten Unterlagen nicht vor. Das Stadtparlament beschloss, über die Höhe des städtischen Zuschusses im Rahmen des Haushaltsplans 2026 zu beraten.
Insofern bleibt eine Erhöhung des städtischen Zuschusses unerlässlich, um die Musikschule Hofheim in ihrem Bestand zu sichern. Dass dies in eine für die Kreisstadt Hofheim finanziell schwierige Situation fällt ist unglücklich und war so nicht vorhersehbar.
Zukünftig strebt der Volksbildungsverein Hofheim für die Musikschule Hofheim gGmbH den Abschluss mehrjähriger, vertraglicher Zuschussvereinbarungen mit der Kreisstadt Hofheim an, um längerfristig den Bestand der Musikschule Hofheim zu sichern.
Quelle: Volksbildungsverein Hofheim

