Kein Kuchen, kein Trödel, kein Verkauf: Rathaus stoppt Sonntags-Flohmärkte

Kein Kuchen, kein Trödel, kein Verkauf: Rathaus stoppt Sonntags-Flohmärkte

Das Aussortieren von Kellern und Dachböden liegt im Trend: Private Haus-, Hof- oder Garagenflohmärkte sind eine wunderbare Gelegenheit, Platz zu schaffen und alten Dingen ein neues Leben zu schenken. Sie sind ein effektiver Beitrag zur Müllvermeidung und Nachhaltigkeit. Doch wer einen Flohmarkt veranstaltet – und sei es auf seinem Grundstück – muss einige Regeln beachten. Darauf weist die Ordnungsbehörde im Hofheimer Rathaus hin. Sie hat die wichtigsten Spielregeln für einen reibungslosen und rechtssicheren Ablauf zusammengestellt:

Ein privater Flohmarkt am Sonntag? Streng verboten!

Ein häufiger Irrtum betrifft die Wahl des Wochentags. Nach dem Hessischen Feiertagsgesetz (HFeiertagsG) gilt an Sonn- und Feiertagen ein strenger Schutz der öffentlichen Ruhe. Das Feilbieten von Waren und der damit verbundene Besucherkreis widersprechen dieser Sonntagsruhe.

Ein absolut vereinzelter Flohmarkt auf einem privaten Grundstück (ohne öffentliche Werbung) wird sonntags in der Regel zwar unbemerkt bleiben oder geduldet. Sobald jedoch Straßenzüge betroffen sind, sich mehrere Nachbarn zusammenschließen oder die Veranstaltung öffentlich beworben wird, ist eine Durchführung an Sonntagen strikt untersagt.

Die Empfehlung: Die Ordnungsbehörde empfiehlt daher dringend, private Flohmärkte ausschließlich auf einen Freitag oder Samstag zu legen.

Flohmärkte
Screenshot einer Facebook-Einladung zu einem privaten Höfe-Flohmarkt in Marxheim – an einem Sonntag. Das Ordnungsamt sagt jetzt: Das war nicht erlaubt!

Verkauf auf dem Gehweg? Nur mit Genehmigung!

Der Verkauf ist grundsätzlich genehmigungsfrei, solange er sich ausschließlich auf privatem Grund (z. B. im eigenen Hof, in der Garage oder im Vorgarten) abspielt. Gehwege, Bürgersteige und öffentliche Straßen dürfen zu keinem Zeitpunkt blockiert oder als Verkaufs- und Werbefläche (z. B. durch Kleiderständer oder Schilder) genutzt werden, da dies eine erlaubnispflichtige Sondernutzung darstellt.

Wer zur Miete wohnt oder Teil einer Eigentümergemeinschaft ist, sollte vorab das Einverständnis der Hausverwaltung oder Eigentümer einholen.

Neuware verkaufen? Erst Gewerbe anmelden!

Ein Flohmarkt gilt nur dann als privat, wenn er gelegentlich stattfindet und ausschließlich gebrauchte Gegenstände aus dem eigenen Besitz veräußert werden. Der Verkauf von Neuware, die gezielte Herstellung von Sachen für den Verkauf oder eine regelmäßige Durchführung (z. B. an jedem ersten Wochenende im Monat) weisen auf eine gewerbliche Tätigkeit hin und erfordern eine Gewerbeanmeldung nach § 14 GewO.

Viel Geld eingenommen? Finanzamt wartet!

Gewinne aus privaten Verkäufen sind bis zu einer Freigrenze von 1.000 Euro pro Kalenderjahr steuerfrei (§ 23 EStG). Da beim Verkauf von typischen Gebrauchtwaren meist ein Verlust im Vergleich zum damaligen Neupreis entsteht, ist dies für Privatpersonen in der Regel steuerlich unbedenklich.

Selbstgebackenen Kuchen verkaufen? Besser nicht!

Auch beim Rahmenprogramm ist Vorsicht geboten: Der Verkauf von Lebensmitteln (auch selbstgebackener Kuchen oder Würstchen) unterliegt den strengen Vorgaben des Infektionsschutz- und Lebensmittelrechts. Der Ausschank von Alkohol ist für Privatpersonen ohne eine gaststättenrechtliche Gestattung komplett unzulässig.

Die Stadt empfiehlt daher, auf eine Bewirtung im Rahmen des Flohmärktes ganz zu verzichten.

Mit Plakaten Flohmarkt bewerben? Ordnungswidrigkeit!

Das Ordnungsamt weist ausdrücklich darauf hin, dass das Aufhängen von Hinweisschildern oder Plakaten an Straßenbäumen, Laternenmasten oder Schaltkästen im öffentlichen Raum verboten ist und eine Ordnungswidrigkeit darstellt. Veranstalter sollten stattdessen auf digitale Kanäle, Nachbarschafts-Apps oder Mundpropaganda im privaten Kreis setzen.

Zum Schluss ein Tipp vom Ordnungsamt

Um Missverständnissen wegen eines erhöhten Park- oder Besucheraufkommens vorzubeugen, sollten die direkten Nachbarn frühzeitig über das Vorhaben informiert werden. Das sorgt für Akzeptanz und eine rundum gelungene Veranstaltung in der Nachbarschaft.

Quelle: Stadtverwaltung

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