Jackpot für die Stadtkasse: Hofheim schraubt die Spielapparate-Steuer nach oben
Es war ein Impuls des Hessischen Rechnungshofs, er wurde zügig aufgegriffen von der Fraktion Die Linke – und das sorgt schon bald für einen spürbaren finanziellen Zugewinn für die Hofheimer Stadtkasse: Ab dem kommenden Jahr erhöht die Kreisstadt die Spielapparatesteuer flächendeckend auf das rechtlich zulässige Maximum von 25 Prozent.
Das Stadtparlament hat den Beschluss einstimmig gefasst. Für den städtischen Haushalt bedeutet dies eine deutliche Einnahmensteigerung – im Raum steht ein satter Mehrbetrag von rund 150.000 Euro jährlich.
Die Spielapparatesteuer zählt zu den Vergnügungssteuern, die Kommunen eigenständig auf Grundlage einer örtlichen Satzung erheben können. Besteuert wird dabei der finanzielle Aufwand, den Spieler für ihr Vergnügen aufbringen; die Steuerschuld liegt bei den Betreibern der Geräte.
Bislang wendete Hofheim gestaffelte Sätze an: 20 Prozent auf die Bruttoeinnahmen in Spielhallen sowie 15 Prozent in der Gastronomie. Der Rechnungshof hatte jedoch darauf hingewiesen, dass eine Anhebung auf einheitlich 25 Prozent nach gefestigter Rechtsprechung problemlos möglich sei – ein Instrument, das zahlreiche hessische Kommunen bereits erfolgreich nutzen.
Ganz neu war das Thema in Hofheim nicht. Noch zu Jahresbeginn hatte die Stadtverwaltung Zurückhaltung signalisiert – aus Sorge, eine zu deutliche Steuererhöhung könnte eine Klage nach sich ziehen und im Zweifel kostspielige Gerichtsverfahren verursachen. Diese Bedenken sind mit dem einstimmigen Votum der Stadtverordneten nun ausgeräumt: Ab dem nächsten Jahr werden Aufsteller in Spielhallen und Gaststätten gleichermaßen mit dem Höchstsatz veranlagt.
TR

