Schneller neuer Wohnraum, aber mit Grenzen: Hofheim beschließt den „Bauturbo“

Schneller neuer Wohnraum, aber mit Grenzen: Hofheim beschließt den „Bauturbo“

Um dringend benötigten Wohnraum schneller zu schaffen, hat das Hofheimer Stadtparlament am Mittwochabend den Weg für den „Bauturbo“ freigemacht. Das bundesweite Gesetz soll langwierige und aufwendige Planungsverfahren abkürzen. Gleichzeitig hat die Stadt allerdings einen strengen Rahmen abgestimmt, damit das Ganze nicht zulasten von Nachbarn, Grünflächen oder ortsansässigen Betrieben geht.

Hofheim-News nennt die wichtigsten Punkte und Regeln im Überblick:

Was bedeutet der „Bauturbo“ überhaupt?

Der Gesetzgeber hat neue Möglichkeiten geschaffen, um an vielen Stellen unkomplizierter bauen zu können. Das Ziel: Schnellere Baugenehmigungen, ohne dass erst jahrelang neue Bebauungspläne aufgestellt werden müssen. Im bestehenden Wohngebiet sind Abweichungen vom bisherigen Bebauungsplan nun leichter möglich, um zusätzlichen Wohnraum zu schaffen. In gewachsenen Wohnvierteln, auch dort, wo es keinen genauen Bebauungsplan gibt, darf unter bestimmten Voraussetzungen flexibler gebaut werden, als es die Umgebung normalerweise vorgibt.

Der Außenbereich dagegen bleibt – das war den Hofheimer Grünen wichtig – im Grundsatz tabu: Eigentlich sah das Bundesgesetz auch Erleichterungen am unmittelbaren Stadtrand vor. Das Hofheimer Parlament entschied jedoch, dass der „Bauturbo“ im Außenbereich generell ausgeschlossen ist – die grüne Wiese bleibt also geschützt. (Ausnahmen gibt es lediglich im eng begrenzten Übergangsbereich zum Innenbereich ohne neue Straßen).

Wie stark ist das Mitspracherecht der Stadt?

Bei allen Sonderregeln hat die Stadt Hofheim das letzte Wort. Anders als bei normalen Bauanträgen kann die übergeordnete Kreisbehörde das Veto der Stadt nicht einfach überstimmen. Es gilt zudem: Die Stadt hat ab Einreichen vollständiger Unterlagen drei Monate Zeit für ihre Entscheidung. Verstreicht die Frist ungenutzt, gilt der Antrag automatisch als genehmigt.

Damit es schnell geht, wurde die Zuständigkeit vom Stadtparlament an den Magistrat übertragen. Mit dieser Ausnahme: Weicht ein Projekt stark von den städtischen Leitplanken ab, entscheidet nach wie vor das Parlament. Zudem muss halbjährlich berichtet werden.

Welche Regeln gelten in Hofheim?

Damit Investoren nicht machen, was sie wollen, hat die Stadt klare Leitplanken eingezogen:

  • In bestimmten sensiblen Zonen greift der Bauturbo von vornherein nicht, da hier ohnehin eigene Planungen laufen. Dazu gehören konkret die Bereiche südlich der Bahnlinie (die Bebauungspläne Nr. 10 und 72), das Exerzitienhaus sowie die B-Plan-Änderung in der Kurhausstraße. Auch in ganz jungen Wohngebieten, deren Pläne jünger als fünf Jahre sind, bleibt der Bauturbo draußen.
  • Um zu verhindern, dass Grundstücke nur gekauft und leer gehalten werden, gibt es einen Vertrag: Wer grünes Licht bekommt, muss innerhalb von 24 Monaten mit dem Bauen beginnen – sonst drohen Sanktionen. Bei reinen Umbauten im Bestand (ohne Raumerweiterung) kann im Einzelfall auf einen solchen Vertrag verzichtet werden.
  • In Gewerbegebieten oder in der Nähe von lauten Betrieben wird der Bauturbo nicht angewendet. So soll vermieden werden, dass sich neue Nachbarn später über den Lärm von Firmen beschweren und diese dadurch eingeschränkt werden.
  • AIn bestehenden Wohngebieten darf das bisher erlaubte Bauvolumen um maximal 20 Prozent überschritten werden – das entspricht etwa einem zusätzlichen Stockwerk oder einer um maximal 3,5 Meter höheren Bauweise, sofern das städtebaulich vertretbar ist. Auch die örtlichen Regeln für Parkplätze und Grünflächen müssen grundsätzlich eingehalten werden.
  • Wer den Bauturbo nutzen will, muss vorab alle Unterlagen und Gutachten (zum Beispiel zu Lärm oder Verkehr) auf eigene Kosten vorlegen und sich mit der Stadtverwaltung abstimmen.

Der Grundsatzbeschluss des Stadtparlaments ist vorerst bis zum 31. Dezember 2027 befristet. Bis dahin will Hofheim steuern, wo und wie behutsam nachverdichtet wird, ohne den Charakter der Stadt zu verlieren.

Quelle: Stadtverwaltung / HN

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