Hofheimer Zoff ums Rederecht: Hegeler zwischen Amt und Politik
In Hofheim sorgt Stadverordnetenvorsteher Andreas Hegeler (CDU) derzeit für Zoff: In Ausschüssen meldete er sich wiederholt zu Wort – und das nach Ansicht seiner Kritiker eindeutig parteipolitisch. Der Vorwurf: Hegeler missachte die Neutralität seines Amtes und mische sich wie ein Fraktionsmitglied in Debatten ein. Die Grünen haben das in einem offenen Brief moniert, Hegeler verteidigt sein Vorgehen als Rederecht und demokratischen Diskurs. Doch wo verläuft die Grenze zwischen Vorsitz und Partei? Zeit für eine sachliche Analyse – wir schauen genau hin.
Vergangene Woche stand im Haupt- und Finanzausschuss die desolate Finanzlage der Stadt im Mittelpunkt. Hegeler wollte mitreden – wiederholt meldete er sich zu Wort, mit kritischen, manchmal bissigen Kommentaren in Richtung Magistrat. Früher, als die CDU die Stadtspitze stellte, gab es das nicht; doch jetzt sind ein BfH-Bürgermeister und ein Erster Stadtrat von den Grünen am Ruder. Die CDU ist draußen, Kommunalwahlen stehen bevor – der politische Schlagabtausch ist in vollem Gange.

Gegen Ende der Sitzung gab Hegeler wieder den Stadtvater. Mit belehrendem Tonfall mahnte er: „Wir dürfen es nicht zulassen, dass unsere schöne Stadt, auch durch die oft in den sozialen Medien verbreitete negative Stimmungsmache, kaputt geredet wird.“
Seitdem brodelt es unter Hofheimer Stadtverordneten. Die Grünen reagierten mit einem offenen Brief, der Hofheim-News vorliegt (wir dokumentieren ihn im Wortlaut). Hegeler wahre nicht „die einem Stadtverordnetenvorsteher anstehende Neutralität“, heißt es darin. Seine „despektierlichen Äußerungen“ seien mit der Würde des Amtes nicht zu vereinbaren. Grünen-Fraktionsvorsitzende Bettina Brestel, die den Brief unterzeichnet hat, fordert Hegeler auf, sich nicht wieder wie ein Ausschussmitglied in politische Debatten einzumischen. Das stehe ihm nicht zu.
Hegeler reagierte umgehend – allerdings nicht in einem persönlichen Gespräch, sondern in eben jenen sozialen Medien, denen er zuvor noch negative Stimmungsmache gegen Hofheim vorgeworfen hatte. „Unparteilichkeit bedeutet nicht Sprachlosigkeit. Ich lasse mir nicht das Wort verbieten“, schrieb er auf Facebook. Er betont in seinem Post, dass er seine Rolle nicht mit Fraktionszugehörigkeit vermische oder parteipolitisch agiere. Dann folgt der Satz, der das Problem auf den Punkt bringt: „Eine Einschränkung des Rederechts widerspricht nicht nur der Gemeindeordnung, sondern auch dem Geist der demokratischen Debattenkultur.“
Wenn er da nur richtig liegt!
Die Aufgabe des Stadtverordnetenvorstehers ist klar definiert: Er ist – so heißt es – „oberstes Repräsentationsorgan der Gemeindevertretung“. Er sorgt für die Leitung, Ordnung und Würde der Sitzungen und achtet darauf, dass die Geschäftsordnung gewahrt wird. Er moderiert den Prozess der demokratischen Willensbildung – und nicht die politische Debatte seiner Fraktion.
Natürlich darf ein Stadtverordnetenvorsteher mitreden und streiten – aber eben nicht im Rahmen seines Amtes als Vorsitzender.
Kurzum: Ja, er darf eine Meinung haben, selbstverständlich. Aber nein, er darf sie nicht aus der Autorität seines Amtes heraus politisch einsetzen.

Dieses Spannungsfeld wird sichtbar, wenn Hegeler in Ausschüssen Rederecht beansprucht, in denen er nicht Mitglied ist. Zwar erlaubt ihm die Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung, sich in jedem Gremium zu Wort zu melden, allerdings ausdrücklich nur beratend und ohne Stimmrecht (Paragraph 26 Abs. 3).
Beratend heißt: Informationen geben, Fragen stellen, Hinweise einbringen – nicht abstimmen, nicht beschließen, nicht parteipolitisch argumentieren.
Als jetzt der Haupt- und Finanzausschuss tagte, setzte Hegeler sich zu seinen CDU-Parteifreunden – das war schon ein klares Signal. Wenn er sich dann meldete, um zu sprechen, erteilte ihm der Ausschussvorsitzende Armin Thaler – er ist CDU-Fraktionsvorsitzender – das Wort mit der Anrede: „Herr Stadtverordnetenvorsteher Hegeler.“ Und dann sprach der Parteipolitiker – und eben nicht der neutrale Stadtverordnetenvorsteher.
Die Kritik der Grünen trifft also ins Schwarze: Wer das Amt innehat, muss in solchen Gremien Zurückhaltung üben. Wer Rederecht allein aus seiner Amtsstellung herleitet und parteipolitisch argumentiert, vermengt Amt und Fraktion und untergräbt die institutionelle Neutralität seines Amtes.
In Hofheim darf man Meinung haben. Aber auch hier darf nicht sein Amt als parteipolitisches Verstärkungsinstrument missbrauchen.
HN / TR
Dokumentiert: Der offene Brief der Grünen
Leider mussten wir im Haupt-, Finanz- und Beteiligungsausschuss am 14.01.2026 zum wiederholten Male erleben, dass es dem Bürger der Stadt Hofheim, unserem sehr geehrten Herrn Stadtverordnetenvorsteher Hegeler, nicht gelungen ist, in der Öffentlichkeit die einem Stadtverordnetenvorsteher anstehende Neutralität gegenüber allen politischen Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung zu wahren.
Wenn Herr Stadtverordnetenvorsteher Hegeler in der Reihe der CDU-Ausschussmitglieder einen Platz einnimmt und sich rege an den Debatten beteiligt (gleiches gilt für Ortsbeiratssitzungen), ist für die Sitzungsteilnehmer und erst recht nicht für das Publikum erkennbar, dass er hier nur sein Rederecht als Stadtverordnetenvorsteher wahrnehmen darf. Nach § 57 Abs. 4 der Hessischen Gemeindeordnung fördert der Stadtverordnetenvorsteher die Arbeiten der Stadtverordnetenversammlung „gerecht und unparteiisch“.
Die Fraktion der Grünen ist nicht mehr gewillt, die großzügige Interpretation von Neutralität, die sich Herr Hegeler anmaßt, zu tolerieren.
Auch die von Herrn Hegeler in der Sitzung vom 14.01.2026 getätigten despektierlichen Äußerungen zum System der Besoldung von Beamten bzw. der Vergütung von Tarifbeschäftigten im öffentlichen Dienst sind unseres Erachtens völlig unangebracht, mit der Würde des Amtes nicht zu vereinbaren und in Zukunft zu unterlassen.
Wir bitten hiermit in aller Form darum, dass in sämtlichen zukünftigen Ausschusssitzungen darauf aufmerksam gemacht wird, dass Herr Hegeler in seiner Rolle als Stadtverordnetenvorsteher teilnimmt und ausdrücklich kein Ausschussmitglied ist. Daher ist darauf zu achten, dass er nicht in der Reihe der CDU-Ausschussmitglieder Platz nimmt und im Hinblick auf seine Position unparteiisch agiert.“
Unterzeichnet hat das Schreiben,Bettina Brestel, Fraktionsvorsitzende Bündnis 90/Die Grünen
Dokumentiert: Die Antwort von Andreas Hegeler auf Facebook
Zu dem offenen Schreiben der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 16.01.2026 nehme ich wie folgt Stellung:
Das Amt des Stadtverordnetenvorstehers verpflichtet zur unparteiischen Leitung der Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung und ihrer Ausschüsse. Dieser Verantwortung bin ich mir jederzeit bewusst – und ich nehme sie sehr ernst.
Unparteilichkeit bedeutet jedoch nicht Sprachlosigkeit. Ich lasse mir nicht das Wort verbieten.
Die Hessische Gemeindeordnung weist dem Stadtverordnetenvorsteher ausdrücklich das Recht zu, sich zur Sache zu äußern, Hinweise zu geben und zur Ordnung der Debatte beizutragen. Davon habe ich in der Vergangenheit maßvoll und im Sinne eines lebendigen, sachorientierten kommunalpolitischen Austauschs Gebrauch gemacht.
Der Vorwurf, ich würde meine Rolle mit einer Fraktionszugehörigkeit vermischen oder parteipolitisch agieren, entbehrt aus meiner Sicht einer sachlichen Grundlage. Die Sitzungsleitung erfolgt stets korrekt, fair und unter Wahrung der Rechte aller Fraktionen.
Ich werde auch künftig meine Aufgabe wahrnehmen: unparteiisch in der Leitung, klar in der Sache und offen im Wort. Eine Einschränkung des Rederechts des Stadtverordnetenvorstehers widerspricht nicht nur der Gemeindeordnung, sondern auch dem Geist einer demokratischen Debattenkultur.
Sachliche Kritik nehme ich ernst. Politische Unterstellungen weise ich zurück!

