Förderung für Photovoltaik und Zisternen noch bis Jahresende
Noch bis zum Jahresende können Bürgerinnen und Bürger der Kreisstadt bei der Anschaffung einer Mini-Photovoltaik-Anlage oder beim Bau einer Zisterne von einer Förderrichtlinie profitieren.
Die Anschaffung von sogenannten Mini-Photovoltaik-Anlagen bzw. Balkonmodulen wird mit einer Förderhöhe von 100 Euro pro Haushalt unterstützt (maximal eine Anlage). Die Stadtverordnetenversammlung hatte seinerzeit eine solche Förderung beschlossen und 10.000 Euro im städtischen Haushalt bereitgestellt. Ein entsprechender Antrag für die Förderung ist im Internet unter www.hofheim.de/balkonkraftwerke verfügbar. Gemäß der Förderrichtlinien werden jedoch nur Anlagen gefördert, die bis zum 31. Dezember 2025 in Betrieb gegangen sind und ein entsprechender Förderantrag eingereicht worden ist.
Auch der Bau einer Zisterne kann mit jeweils 50 Euro pro Kubikmeter gefördert werden, wobei die maximale Fördersumme 500 Euro beträgt. Mit der Förderung soll vor allem der Verbrauch von hochwertigem Trinkwasser vermindert bzw. durch Regenwasser ersetzt werden. Zudem werden die Abwasseranlagen durch das Auffangen des Dachflächenwassers entlastet. Gefördert werden können alle Bauvorhaben einer Zisterne in Bestandsbauten, wobei das Fassungsvolumen der Regenwassernutzungsanlage mindestens drei Kubikmeter betragen muss. Die entsprechende Förderung muss vor Baubeginn beantragt und bewilligt werden; die Bauzeit darf im Anschluss daran zwölf Monate nicht überschreiten.
Das Förderprogramm stellt eine freiwillige Leistung der Stadt dar, aus der kein Rechtsanspruch abgeleitet werden kann.
Weitere Informationen sowie den Antrag auf die Zisternenförderung sind auf der städtischen Homepage www.hofheim.de zu finden.
Quelle: Stadt Hofheim

