Knöllchen-Gate im Rathaus-Hinterhof: Wenn die Haushalts-Retter abgestraft werden
Manchmal schreibt das Kommunalleben die verrücktesten Geschichten – und Hofheim liefert verlässlich die Kulisse dafür. Aus dem Rathaus gibt es jetzt ein Ereignis zu melden, das sich bei genauerem Hinsehen als handfestes Ärgernis entpuppt. Vorhang auf für ein Stück in mehreren Akten, bei dem ausgerechnet einigen Stadtverordneten ihr ehrenamtliches Engagement teuer zu stehen kommt: Sie wollten im Dienst der Stadt sparen – und müssen jetzt Strafe zahlen. An die Stadtkasse.
Es passierte vor zwei Wochen. Es ist ein nasskalter Montagabend im Oktober. Draußen dröhnt der Gallusmarkt – im Rathaus haben sich, in einem hinteren Sitzungszimmer, Stadtpolitiker und Verwaltungsmitarbeiter versammelt: der Arbeitskreis Haushaltskonsolidierung. Jenes Gremium also, das den Gürtel der Stadt enger schnallen soll, um den Bürgern ein weiteres Anziehen der Grundsteuer zu ersparen. Keine dankbare Aufgabe.
Mit an Bord: FDP-Politiker und bekennender Autofan Ralf Weber. In vorbildlicher Sparabsicht hat er den dicken Wagen daheim gelassen und ist demonstrativ im volkswirtschaftlichen Minimalismus angereist: mit einem bescheidenen, zweisitzigen Smart, den er zur Not vermutlich einfach mit ins Sitzungszimmer hätte nehmen können.
Er stellt das Vehikel in eine Ecke des Rathaus-Parkplatzes. Dass das Areal wegen des Volksfestes temporär zur Rettungs- und Notfallfläche erklärt wurde – erkennbar an der Einfahrt durch das Verkehrszeichen 250 („Verbot für Fahrzeuge aller Art“) nebst Zusatzschild „Einsatzfahrzeuge frei“ –, ficht ihn nicht an. Schließlich liegt hinter seiner Windschutzscheibe der gelbe städtische Parkausweis, der ihm das Abstellen des Wagens hier ausdrücklich erlaubt. Weber denkt auch pragmatisch: Wer nachweislich nach Feierabend im Dienst der Stadt tagt, parkt nicht privat – sondern befindet sich gewissermaßen „im Einsatz“.
Doch während drinnen um jeden Euro gefeilscht wird, schlägt draußen auf dem dusteren Platz die Stunde des Ordnungsamts. Als die Sitzung nach mehreren Stunden endet und die Lokalpolitiker erschöpft ins Freie treten, erwartet sie nicht der Dank der Heimatstadt, sondern die volle Härte des Gesetzes:
Webers Wagen – und nach seiner Aussage die Autos von gut einem Dutzend weiterer Stadtverordneter – ziert ein Knöllchen.

Ein Schildbürgerstreich im Dienst der Sache?
Der umfangreiche Schriftverkehr in dieser Angelegenheit, der Hofheim-News vorliegt, offenbart zwei Welten, die hier schier unversöhnlich aufeinanderprallen.
Akt I: Der Fleißige wird belohnt… mit einem Knöllchen
Nur wenige Tage nach der Sitzung flattern die amtlichen Schreiben ins Haus: Verwarnung wegen einer Ordnungswidrigkeit – macht 55,00 Euro. Aktenzeichen 42.967887.6 ergeht an Ralf Weber.
Während manche Stadtverordneten den Strafzettel womöglich zähneknirschend ins Spesenkonto einpreisen, steigt Ralf Weber wie ein Ritter im Smart in die Arena. Er schreibt dem Rathaus die Leviten:
„Sie haben mein kleines Stadtauto fotografiert… Zu dem Zeitpunkt hat im Rathaus der Arbeitskreis Haushaltskonsolidierung getagt, bei dem ich Mitglied bin. Gut sichtbar war mein Parkausweis vorne in der Ablage eingelegt. Ich bitte Sie um Stornierung des Strafzettels.“
Der Mann ist richtig empört. Gegenüber Hofheim-News spricht er von einem „erbärmlichen Trauerspiel“, das „die nicht vorhandene Wertschätzung seitens der Verwaltung in Bezug auf die Parlamentarier deutlich zeigt“.
Man kann es nachvollziehen: Die fleißigen Ordnungshüter hätten ja auch mal eben im Sitzungssaal vorbeischauen können. Bei einem Dutzend Falschparkern mit gelbem Ausweis hätte ein kurzer Hinweis – „Bitte sofort wegfahren, sonst wird’s teuer“ – völlig ausgereicht. So aber bleibt das bittere Gefühl: Da opfern Ehrenamtler ihren Feierabend, um das städtische Defizit zu bekämpfen – und als Dankeschön kassiert die eigene Ordnungs-Truppe im Hinterhof erst einmal bei den Spar-Helden ab.
Akt II: Das Ordnungsamt kennt keine Verwandten
Die Verwaltung – vertreten durch Fachbereichsleiterin Annika Allendorff – kennt da freilich kein Pardon, ein empörter Zwischenruf beeindruckt sie wenig.
Der Platz hätte im Ernstfall für ein MANV-Szenario (Massenanfall von Verletzten) geräumt werden müssen, schreibt sie zurück. Solche Flächen „müssen ab der ersten Minute vollständig verfügbar sein“. Einen Bonsai-Bonus gibt es eben nicht: Ob dicker SUV oder niedlicher Smart – Verbot bleibt Verbot.
Und auch ein gelber Schein schützt vor Knöllchen nicht. Die amtliche Belehrung folgt in juristisch sauberer Tonalität: Weder die Wahrnehmung eines Mandats noch die Teilnahme an einer Sitzung „suspendieren die Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)“, teilt Allendorff mit. Sonderrechte nach Paragraph 35 StVO gelten schließlich nur für Feuerwehr und Rettungswagen, nicht für Haushalts-Retter.
Und dann der Clou des Schreibens: Das unberechtigte Parken auf einer ausgewiesenen Rettungsfläche sei „kein Kavaliersdelikt“. Eigentlich hätte man den Smart – mitsamt der gesamten Politiker-Flotte – „unmittelbar“ abschleppen lassen müssen. Die 55 Euro seien daher quasi ein Freundschaftspreis mit Augenmaß.
Akt III: Weber bleibt stur – der Anwalt droht!
Ralf Weber denkt gar nicht daran, beizudrehen. Wo kämen wir denn da hin, wenn der Magistrat zur Sitzung bittet, aber geflissentlich verschweigt, dass der vermeintliche Ehren-Parkplatz diesmal eine Tretmine ist?
„Ich finde Ihre Entscheidung unglaublich kleinlich, vor allem nicht nachvollziehbar und in keinem Fall gerecht“, schreibt er an Frau Allendorff. Aus der Beschilderung sei schließlich nicht ersichtlich gewesen, „dass die Sonderregelung für Parlamentarier an dem Tag außer Kraft gesetzt worden wäre“.
Weber spricht aus, was vermutlich das gesamte betroffene Dutzend denkt: Wenn die Stadt ihre eigenen Leute einlädt, darf sie ihnen nicht hinterrücks die Knöllchen-Falle stellen. Der Stadtverordnete macht eine unmissverständliche Ansage: Kein Cent wird gezahlt – jetzt übernimmt der Rechtsanwalt.
Akt IV: Das Rathaus zieht die juristische Bazooka
Wer glaubt, die Ordnungshüter würden einknicken, wird eines Besseren belehrt. Fachbereichsleiterin Allendorff („Persönliche Enttäuschung über eine Verwarnung rechtfertigt in keiner Weise unsachliche Angriffe gegen die Verwaltung“) bringt jetzt die juristische Bazooka in Stellung: Artikel 3 Grundgesetz (Gleichheitssatz), Legalitätsprinzip, Bringschuld des Autofahrers… Das volle Arsenal der Bürokratie kommt zum Einsatz.
Die StVO sei schließlich kein Wunschkonzert, lautet ihre unerbittliche Botschaft. O-Ton Allendorff: „Ehrenamtliche Mandatsträger genießen im Straßenverkehrsrecht keinerlei hoheitliche Sonderrechte.“ Und: „Verkehrsverbote knüpfen an den objektiven Vorgang an, nicht an die Motivation des Fahrers.“
Das Zusatzzeichen „Einsatzfahrzeuge frei“ meine exakt das, was draufsteht – und keinen Smart mit Politiker-Plakette. Mit anderen Worten: Ein interner Rathaus-Ausweis hebt Bundesrecht so wenig auf wie ein Wunschzettel ans Christkind.
Schließlich der finale Hinweis: Ein formloses Verwarnungsverfahren kennt kein Rechtsmittel. Wer nicht zahlt, landet unweigerlich bei der Zentralen Bußgeldstelle im Regierungspräsidium Kassel – inklusive saftiger Verwaltungsgebühren. Erst dort öffnet sich das Tor zum Gerichtssaal.
Epilog: Stadtkasse leer, Unterhaltung garantiert
Da stehen wir jetzt. Und mit uns die Erkenntnis: Wenn Hofheimer Mandatsträger ausziehen, um das Loch in der Stadtkasse zu stopfen, füllen sie es notfalls erst einmal selbst – mit den eigenen Verwarnungsgeldern.
Ob Ralf Weber das Knöllchen-Gate nun tatsächlich vor Gericht durchfechten will oder sein bescheidener Smart am Ende doch 55 Euro teurer wird: Für die Unterhaltung der Bürgerschaft ist jedenfalls bestens gesorgt.
TR



Ich verstehe die ganze Aufregung nicht, die Beschilderung sollte doch jedem Autofahrer klar sein, nur Einsatzfahrzeuge. Deshalb kann ich die Argumente der Verwaltung verstehen, dieser Parkausweis ist kein Freibrief um die Straßenverkehrsordnung auszuhebeln. Ich wollte auch dort parken bin aber wegen der Beschilderung in das Bahnhof Parkhaus gefahren. Dort gilt der Parkausweis ebenfalls und man kann dort ebenfalls kostenfrei parken.
Zu arm, die Gebühr im Parkhaus nebenan zu zahlen, der Herr Weber? Respekt vor der Dame, die sich dem Hofheimer Klüngel widersetzt.
Absurdes Rechtsverständnis eines FDP-Kommunalpolitikers und Autofetischisten, der aus der Zeit gefallen ist. Peinlicher geht nicht mehr.
Ehrenamt in allen Ehren, aber hier liegt Ralf Weber gewaltig auf dem Holzweg. Als Stadtverordneter ist man im Dienst für die Bürger da – und nicht etwas Besseres, das Sonderrechte beanspruchen kann. Eine ausgewiesene Rettungsfläche ist kein VIP-Parkplatz, auch nicht für Spar-Politiker im Smart mit gelbem Rathaus-Ausweis. Im Notfall zählt jede Sekunde für die Feuerwehr, da kann niemand erst im Sitzungssaal nach dem Halter suchen.
Sonderrechte nach der StVO gibt es für Mandatsträger schlichtweg nicht. Dass das Ordnungsamt hier kein Auge zudrückt, ist keineswegs „kleinlich“, sondern die einzig richtige Durchsetzung von geltendem Recht: Gleiches Recht für alle.
Wenn Herr Weber die 55 Euro nun zähneknirschend an die Stadtkasse überweist, hat er immerhin ganz ohne lange Debatte seinen ersten konkreten Beitrag zur Haushaltskonsolidierung geleistet.
Herr Weber sollte auch nicht zähneknirschend die Strafe bezahlen, im Gegenteil. Denn nach Knigge „ist die Königsdisziplin, über das (vermeintliche) Fehlverhalten der anderen hinwegzublicken“.
Lächerlicher Vorgang.
Besonders arm ist es, das Ganze dann auch noch via HN in die Öffentlichkeit zu ziehen.
Vorbild geht anders.
Was bleibt hängen? Ein „ganz Wichtiger“ von der FDP will gleicher sein als gleich….
War es das wert?
Ich war an dem Abend auch im Arbeitskreis und habe sogar andere Mandatsträger gewarnt, die dort standen und das Schild übersehen haben.
Natürlich sollte es auch keinerlei Sonderrechte für uns geben.
Wofür auch?
Ich schlage Frau Allendorf zur Mitarbeiterin des Jahres vor 🤣🤣🤣