Teure Kehrtwende? Magistrat will Zensus-Klage stoppen – Stadtverordneten zögern

Teure Kehrtwende? Magistrat will Zensus-Klage stoppen – Stadtverordneten zögern

Vor einem Jahr zog die Kreisstadt noch mit großen Hoffnungen vor Gericht – jetzt folgt die Kehrtwende: Der Magistrat will die Klage gegen die festgesetzten Einwohnerzahlen fallen lassen, zu hoch sind das Kostenrisiko im fünf- bis sechsstelligen Bereich und die ungewisse Aussicht auf Erfolg. Doch die Stadtverordneten spielen nicht mit und lehnten die Empfehlung erst einmal ab. Es geht um viel Geld – so oder so.

Auslöser des Streits war der Zensus 2022, bei dem das Statistische Landesamt für Hofheim lediglich rund 39.000 Einwohner ermittelt hatte – während die Stadt selbst von etwas mehr als 40.000 ausging.

Das ist keine Lappalie: Denn von der amtlichen Statistik hängt direkt ab, wie viel Geld die Stadt über den kommunalen Finanzausgleich erhält. Der Magistrat schlug deshalb Alarm: „Eine Niederlage oder das Beharren auf den niedrigeren Zensus-Werten könnte Hofheim mit seinen großen finanziellen Problemen überhaupt nicht gebrauchen – es geht um eine Differenz von 1,7 Millionen Euro im Jahre.“

Damals stand noch Christian Vogt (CDU) an der Spitze der Kreisstadt. Um die drohenden Millioneneinbußen abzuwenden, legte er zunächst Widerspruch ein, ließ diesen abweisen und reichte im Juli 2025 Klage beim Verwaltungsgericht Frankfurt ein (Az. 5 K 3367/25.F). Der Vorwurf damals: Die Berechnungen des Landes seien für Außenstehende kaum nachvollziehbar und würden die eigenen Daten ignorieren.

Doch dann folgte der Schock: Das Verwaltungsgericht setzte den vorläufigen Streitwert überraschend auf rund 1,1 Millionen Euro fest – mit der Option auf bis zu 5,1 Millionen Euro. Üblich wäre in solchen Fällen ein Minimalwert von 5.000 Euro gewesen. Die Folge: Allein die Gerichtsgebühren für die erste Instanz wären auf rund 20.500 Euro gestiegen, im Extremfall drohten Verfahrenskosten im sechsstelligen Bereich. Hinzu kämen Anwaltskosten und Gutachten. Geht der Rechtsstreit nach einem Urteil weiter, warnt der Magistrat, würden die nächsten Instanzen das Budget erst recht sprengen.

Hinzu kommt ein juristisches Risiko, das den Druck weiter erhöht: Selbst eine erfolgreiche Klage bedeutet keineswegs automatisch ein Anrecht auf eine höhere Einwohnerzahl und mehr Geld. Der Magistratsbericht merkt dazu nüchtern an: „Eine erfolgreiche Klage bedeutet also nicht automatisch einen ‚besseren‘ Bescheid. […] theoretisch ist sogar die Festsetzung einer noch geringeren Zahl möglich.“

Sollte die Stadt die Klage freiwillig zurückziehen, würden sich die Gerichtsgebühren zumindest reduzieren. Die Verwaltung hofft in diesem Szenario auf eine nachträgliche Herabsetzung des drastischen Streitwerts durch das Gericht, um den finanziellen Schaden zu begrenzen.

Den Stadtverordneten aber ging der Rückzug zu schnell; noch seien längst nicht alle Fragen geklärt. Ob Hofheim den Rechtsstreit tatsächlich weiter durchzieht oder die Reißleine zieht, wird nun demnächst im Haupt- und Finanzausschuss beraten.

Ganz vorbei ist das Thema für das Rathaus damit ohnehin nicht: Von den ursprünglich 41 hessischen Kommunen, die Widerspruch eingelegt hatten, klagen einige weitere. Sollte eine dieser Städte vor Gericht Erfolg haben, wäre laut Magistrat eine Neubescheidung ohnehin unumgänglich – schließlich müssten alle Gemeinden methodisch gleichbehandelt werden.

Quelle: Stadtverwaltung / HN

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

© 2026 Hofheim-News | Impressum | Datenschutzerklärung