Haus, Hallen, fremder Grund: Reiterhof „Weiherhof“ in Wallau wird zwangsversteigert

Haus, Hallen, fremder Grund: Reiterhof „Weiherhof“ in Wallau wird zwangsversteigert
Der Reiterhof "Weiherhof" in Wallau.

Die Lage ist herrlich: Hinter Wallau, da, wo die Wohnbebauung aufhört und Wiesen und Felder beginnen, liegt eingebettet in die weitläufige Landschaft der Reiterhof „Weiherhof“. Doch jetzt sind düstere Wolken über der Idylle aufgezogen: Eine Zwangsversteigerung der besonderen Art droht! Nicht etwa der Grund und Boden selbst steht zum Verkauf – versteigert wird vielmehr das Erbbaurecht an dem 10.000 Quadratmeter großen Areal. Der Verkehrswert für das befristete Nutzungs- und Gebäuderecht wird mit 1,325 Millionen Euro angegeben.

Versteigerung Wallau
Zum Vergrößern anklicken: Das Amtsgericht veröffentlichte den Termin für die Zwangsversteigerung.

Das Amtsgericht Frankfurt hat den Termin für Donnerstag, 10. September, um 10 Uhr im Gebäude an der Heiligkreuzgasse angesetzt. Wer hier den Zuschlag erhält, kauft klassisches, volles Eigentum an Immobilien sprichwörtlich auf fremdem Grund: Bei dem Versteigerungsobjekt handelt es sich um ein sogenanntes Erbbaurecht an einer rund 10.000 Quadratmeter großen Gebäude- und Freifläche (Erbbaugrundbuch von Wallau, Blatt 3020, Flur 30, Flurstück 13/2).

Das bedeutet: Der Käufer erwirbt das Eigentum an sämtlichen Gebäuden, die auf dem Grundstück stehen, und außerdem das alleinige Nutzungsrecht. Aber: Grund und Boden gehören ihm nicht. Das Areal bleibt weiterhin im Besitz der Grundstückseigentümer – das Land gehört laut den vorliegenden Gerichtsunterlagen Manfred, Wolfgang, Gerhard und Alexander Püst zu jeweils einem Viertel.

In einem Gutachten aus dem Jahr 2025, das zur Vorbereitung und Durchführung der Zwangsversteigerung vorgelegt wurde, ist nachzulesen, dass das Erbbaurecht im Mai 2000 vertraglich für die Dauer von 66 Jahren vereinbart wurde. Aktuell verbleibt damit noch eine Restlaufzeit von rund 40 Jahren. Für das Privileg, den Boden zu nutzen und die Gebäude dort zu betreiben, ist an die Grundstückseigentümer ein regelmäßiger Erbbauzins zu entrichten. Dieser beläuft sich derzeit auf rund 3.000 Euro im Monat und kann per Indexklausel angepasst werden.

Der Reiterhof, der bereits im Jahr 2000 in seiner heutigen Form errichtet, wurde umfasst die komplette Infrastruktur für den Pferdesport. Dazu gehören neben einer großen Reithalle (ca. 859 m² Grundfläche) eine Führhalle, ein Heu- und Strohlager, eine Gerätehalle sowie rund 44 bis 48 Pferdeboxen. Außerdem gibt es auf dem Gelände ein Wohnhaus aus den 1970er-Jahren sowie diverse Funktions- und Lagerbereiche.

Als Betreiberin des Hofes ist im Internet Andrea Pfaffl angegeben. Dort hieß es noch bis vor kurzem: „Wir, die Familie Pfaffl, führen die Reitanlage mit großer Freude seit 2012.“ Inzwischen ist es um den Internetauftritt des Hofes (www.weiherhof.de) allerdings still geworden: Die Webseite ist nicht mehr abrufbar.

Reit
Links das Wohnhaus – dahinter beginnen die Anlagen für die Reiter. (Fotos: Raimund Rupp)

Auffällig an dem Verfahren ist die ungewöhnlich lange Zeitspanne: Der entsprechende Versteigerungsvermerk wurde bereits am 24. November 2015 im Grundbuch eingetragen (Aktenzeichen: 841 K 36/15). Über zehn Jahre zog sich das Verfahren hin, was in der Praxis meist auf zwischenzeitliche Aussetzungen, Vergleiche oder frühere, erfolglose Versteigerungsversuche zurückzuführen ist.

Das Wertgutachten, das dem Verfahren jetzt zugrunde liegt, taxiert den Marktwert des befristeten Erbbaurechts auf 1,325 Millionen Euro (Marktwertrahmen: 1,2 bis 1,45 Millionen Euro). Kaufinteressenten sollten beachten, darauf wird ausdrücklich hingewiesen, dass dem Gutachter keine Innenbesichtigung der Gebäude möglich war und bewegliches Inventar, Maschinen sowie zugepachtete Koppelflächen Dritter (die nicht zum Erbbaurechtsgrundstück gehören) vom Verfahren ausgeschlossen sind.

Außerdem weist das Gutachten auf potenzielle Risiken hin – darunter unklare Verhältnisse über die Verwendung älterer Baumaterialien nach einem Brand im Jahr 1995 (Asbestverdacht bei vor 1993 errichteten Altbauten), fehlende rechtliche Absicherungen (wie Wegerechte oder Baulasten) für bestimmte Zufahrten sowie Besonderheiten des historischen Erbbauvertrags.

Wer an dem Termin als Bieter teilnehmen möchte, muss sich auf streng geregelte Abläufe einstellen. Eine Sicherheitsleistung – in der Regel 10 Prozent des Verkehrswertes – in Form von Bargeld ist im Versteigerungssaal grundsätzlich ausgeschlossen: Zahlungen müssen vorab überwiesen oder durch eine rechtzeitige, geeignete Bürgschaft nachgewiesen werden.

TR

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