Grundsteuer-Schock erst nach der Wahl? CDU will Haushaltentscheidung vertagen
Es ist ein Schreiben mit Sprengkraft – für die Politik in dieser Stadt und wohl auch für die Bürgerinnen und Bürger Hofheims: Die CDU will, dass die Entscheidung über den städtischen Haushalt 2026 erst nach der Kommunalwahl am 15. März fällt. Fraktionsvorsitzender Armin Thaler hat dazu einen entsprechenden Antrag bei der Stadtverwaltung eingereicht. Die Folgen sind schwer abzusehen – im ungünstigsten Fall könnten die Hofheimer am Ende sogar stärker zur Kasse gebeten werden als bisher geplant.
Der Hintergrund ist schnell erklärt: Die Stadt steckt finanziell tief in der Klemme. Sie muss dringend ihre Einnahmen erhöhen und gleichzeitig die Ausgaben kürzen. Vorgesehen ist bislang eine massive Erhöhung der Grundsteuer B – von derzeit 658 auf 1.545 Punkte. Die Erhöhung soll rückwirkend zum 1. Januar 2026 gelten und betrifft alle: Eigentümer wie Mieter.
Und es kommt noch härter: In den kommenden drei Jahren soll die Grundsteuer weiter steigen – auf fast 2.500 Punkte.
Über diese Pläne wurde in langen Sitzungen beraten, und zuletzt zeichnete sich eine Mehrheit für den Haushalt ab. Deshalb wurde kurzfristig für Mittwoch, 11. März, das Stadtparlament einberufen. Ab 18 Uhr soll in der Stadthalle über den Haushaltsplan abgestimmt werden. Findet der Etat eine Mehrheit, muss ihn anschließend noch das Regierungspräsidium genehmigen – das kann einige Zeit dauern. Bis dahin darf die Stadt nur unbedingt notwendige Ausgaben tätigen.
Die Hofheim-News haben ausführlich berichtet – auch darüber, dass einige Fraktionen noch hadern. Denn wenige Tage vor der Kommunalwahl eine derart drastische Steuererhöhung zu beschließen, könnte politisch riskant sein. Andererseits bleibt die Frage: Ist es besser, die Bürger erst wählen zu lassen und danach die finanziellen Karten auf den Tisch zu legen?
Am Wochenende tauchten dann plötzlich neue Plakate der Stadt-CDU auf. Darauf steht: „Mit uns keine überzogene Grundsteuererhöhung.“ Ein deutlicher Hinweis darauf, dass sich in der Partei offenbar etwas bewegt hat.
Am Dienstagmorgen dann schickte CDU-Fraktionschef Armin Thaler eine E-Mail ans Rathaus. Der Inhalt kurz zusammengefasst: Die CDU bittet darum, die Entscheidung über den Haushalt zu verschieben und stattdessen für Mittwoch, den 25. März, eine weitere Sitzung des Stadtparlaments anzusetzen.
Zur Begründung führt Thaler mehrere Punkte an: Der Haushalt habe erhebliche Auswirkungen auf die Bürgerinnen und Bürger. Die überarbeiteten Unterlagen hatte die Stadtverwaltung den Stadtverordneten erst am Abend des 6. März geschickt – insgesamt mehrere hundert Seiten. Da die Mandatsträger ehrenamtlich arbeiten, brauche man mehr Zeit, um die Dokumente sorgfältig zu prüfen. Außerdem sei die Sitzung am 11. März sehr kurzfristig angesetzt worden, sodass nicht alle Stadtverordneten teilnehmen könnten.
Auch inhaltlich meldet die CDU Zweifel an. Nach ihrer Ansicht ist bislang nicht ausreichend geklärt, welche Auswirkungen der mögliche Verkauf städtischer Immobilien auf die Finanzen der Stadt und auf die Berechnung der Grundsteuer B haben könnte. Aussagen der Verwaltung, solche Verkäufe hätten keinen Einfluss, seien in dieser Pauschalität fachlich nicht haltbar. Tatsächlich könnten Immobilienverkäufe Liquidität, Rücklagen und Folgekosten der Stadt verändern. Diese Zusammenhänge müssten daher im Haupt- und Finanzausschuss noch einmal genau erläutert werden.
Dokumentiert: Das Schreiben der CDU im Wortlaut
Hier ist das Schreiben, mit dem CDU-Fraktionschef Armin Thaler eine Entscheidung über den Haushalt 2026 erst nach der Kommunalwahl – am 25. März – beantragt. Hofheim-News dolukentiert die E-Mail im Wortlaut:
gemäß unserem gestrigen Telefonat, teile ich Ihnen mit, dass die Fraktion der CDU zu Beginn der Stadtverordnetenversammlung am 11. März 2026 die Stadtverordneten bitten wird, die Tagesordnungspunkte 4./4.1./4.2./und 4.3. zu vertagen und zwar auf eine dafür neu einzuberufende StVV am Mittwoch, den 25. März 2026.
Begründung:
Wir befinden uns vor der Abstimmung eines Haushaltsentwurfes 2026 nebst Festsetzung der Steuersätze für die Grund- und Gewerbesteuer und eines Haushaltssicherungskonzeptes 2026 bis 2029 mit einer erheblichen Auswirkung auf die Bürger unserer Stadt Hofheim.
In einer Sitzung mit insgesamt fünf Abenden hat sich der Haupt-, Finanz- und Beteiligungsausschuss mit diesen Themen befasst und bearbeitet.
Nun erhielten alle Stadtverordneten am Freitag, den 6. März 2026, die neu bearbeiteten Vorlagen um 18.35 Uhr per Zusendung als Mail. Diese bestand aus den Unterlagen Haushaltgesamtpläne, Investionsprogramm, Stellenpläne, Haushaltssatzung, Hebesatzsatzung, Haushaltssicherungskonzept und zurückgestellte Änderungsliste HH 2026.
Es waren mehrere 100 Seiten.
Auch wenn diesem Terminplan in der Sitzung des Ältestenrates am 2. März 2026 zugestimmt wurde, geschah dies in Unkenntnis der Vielzahl der Vorlagen und der Bearbeitungsmöglichkeiten der Stadtverordneten unserer Fraktionsmitgliedern. Wir weisen in diesem Zusammenhang auf die bekannte Tatsache hin, dass wir alle ehrenamtlich tätig sind.
Getreu dem Motto, was auch in der Präsentation zur Kommunalwahl genannt wird: „Genauigkeit geht vor Schnelligkeit“, bitten wir um die zuvor genannte Verschiebung. Wir weisen auch darauf hin, dass diese Stadtverordnetenversammlung in keinster Weise geplant war und somit viele Stadtverordnete nicht anwesend sein können.
Weiterhin sind wir der Meinung, dass im Vorfeld in einer Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses das Thema der Auswirkungen von geplanten bzw. in Betracht kommender Immobilienverkäufe auf den Ergebnishaushalt, die Liquidität, die Rücklagenentwicklung sowie die Kalkulation des Grundsteuer-B-Hebesatzes nachvollziehbar vorzustellen.
Begründung hierzu:
Im Haupt- und Finanzausschuss am 5. März 2026 wurde die Aussage getroffen, ein Immobilienverkauf habe keinerlei Auswirkungen auf die Kalkulation des Grundsteuer-B-Hebesatzes. Diese Aussage ist in dieser Absolutheit fachlich nicht tragfähig und kann deshalb keine belastbare Grundlage für die Beschlussfassung über Haushalt, Hebesatzsatzung und Haushaltssicherungskonzept sein.
Zwar ist der Veräußerungsgewinn oder -verlust aus dem Verkauf einer Immobilie haushaltsrechtlich dem außerordentlichen Ergebnis zuzuordnen. Daraus folgt aber gerade nicht, dass ein Immobilienverkauf für die haushaltswirtschaftliche Gesamtbetrachtung oder für die Hebesatzkalkulation ohne Bedeutung wäre. Er beeinflusst den Finanzhaushalt und die Liquidität unmittelbar. Außerdem können sich in den Folgejahren ordentliche Belastungen verändern, etwa durch den Wegfall von Abschreibungen, Unterhaltungs- oder Bewirtschaftungsaufwendungen sowie mittelbar durch Effekte auf Zins- und Liquiditätslage.
Für die hier zu treffende Entscheidung ist insbesondere die Wirkung auf die Folgejahre bedeutsam. Ein Immobilienverkauf kann zu einem außerordentlichen Überschuss führen. Dieser erhöht die außerordentliche Rücklage. Zwar ist eine Verrechnung der außerordentlichen Rücklage mit Fehlbeträgen im ordentlichen Ergebnis nach der Grundsystematik nicht frei möglich. Die Stadt stellt in ihrem Haushaltssicherungskonzept jedoch selbst dar, dass die Erlasslage in den letzten Jahren eine solche Verrechnung unter Auflagen teilweise zugelassen hat und dass bei Fortführung dieser Praxis ordentliche Fehlbeträge möglicherweise bereits vor Ende des Finanzplanungszeitraums abgebaut werden könnten.
Gerade deshalb ist die pauschale Aussage, Immobilienverkäufe hätten keinerlei Auswirkungen auf die Kalkulation des Grundsteuer-B-Hebesatzes, unzutreffend. Wenn außerordentliche Überschüsse in den Folgejahren nach Maßgabe der jeweiligen Erlasslage für den rechnerischen Abbau ordentlicher Fehlbeträge relevant sein können, dann beeinflussen sie jedenfalls die haushaltswirtschaftliche Ausgangslage, auf der die Hebesatzkalkulation beruht.
Das Haushaltssicherungskonzept 2026-2029 der Stadt stellt den Zusammenhang selbst her. Dort wird der Grundsteuer-B-Hebesatz ausdrücklich als Instrument zur Stabilisierung des ordentlichen Ergebnisses dargestellt. Zugleich werden Vermögensveräußerungen als Bestandteil der Konsolidierungsstrategie benannt. Wer beides in denselben Haushaltsunterlagen festhält, kann nicht zugleich plausibel behaupten, zwischen Immobilienverkäufen und der Kalkulation des Grundsteuer-B-Hebesatzes bestehe keinerlei Zusammenhang.
Vor diesem Hintergrund ist eine erneute fachliche Beratung im Haupt- und Finanzausschuss erforderlich. Die Stadtverordnetenversammlung soll über einen Haushalt mit mehrjährigem Konsolidierungspfad bis 2029, über eine Hebesatzsatzung und über ein Haushaltssicherungskonzept entscheiden. Dafür ist eine vollständige und widerspruchsfreie Entscheidungsgrundlage notwendig. Diese liegt nicht vor, solange die Auswirkungen geplanter oder möglicher Immobilienverkäufe auf Rücklagenentwicklung, Folgejahre und Hebesatzkalkulation nicht nachvollziehbar aufgearbeitet und im Haupt- und Finanzausschuss erneut beraten worden sind.
Ganz schlüssig wirkt die CDU-Argumentation allerdings nicht. Armin Thaler selbst ist Vorsitzender des Haupt- und Finanzausschusses. Am vergangenen Donnerstag beendete er eine Sitzungsserie, die sich über vier Abende erstreckte. Hätte es weiteren Beratungsbedarf gegeben, hätte er theoretisch kurzfristig noch eine zusätzliche Sitzung ansetzen können.
So bleibt ein bitterer Beigeschmack: Am kommenden Sonntag, 15. März, sollen die Bürgerinnen und Bürger ein neues Stadtparlament wählen. Und nach Vorstellung der CDU sollen sie vorher nicht mehr erfahren, welche finanziellen Belastungen in den nächsten Jahren auf sie zukommen.
Es gibt noch eine Alternative: An diesem Mittwoch kommt das Stadtparlament auf alle Fälle zusammen. Dann wird über den CDU-Antrag abgestimmt – eine Mehrheit der Stadtverordneten könnte ihn schlicht ablehnen.
Morgen Abend wird sich zeigen, ob die Haushaltsentscheidung wirklich vertagt wird – oder wir noch vor der Wahl erfahren, welche Belastungen auf die Hofheimerinnen und Hofheimer zukommt. Wer Lokalpolitik in Hofheim einmal live erleben möchte, ist eingeladen: Die Sitzung beginnt um 18 Uhr in der Stadthalle und ist öffentlich.
HN/TR


