Sicherheit auf dem Gallusmarkt: Hofheimer Innenstadt wird zur waffenfreien Zone

Sicherheit auf dem Gallusmarkt: Hofheimer Innenstadt wird zur waffenfreien Zone

Der Gallusmarkt steht vor der Tür – und bringt in diesem Jahr eine wichtige Neuerung für die Besucherinnen und Besucher mit: Landrat Michael Cyriax hat für das Festgelände ein temporäres Verbot für Waffen und Messer erlassen. Mit dieser amtlichen Anordnung verwandelt sich die Hofheimer Innenstadt ab dem morgigen Freitag, 16. Oktober, um 10:00 Uhr in eine waffenfreie Zone.

Die Rechtsverordnung gilt durchgehend bis Dienstag, 20. Oktober, um 24:00 Uhr. Neben klassischen Waffen wie Schusswaffen, Armbrüsten oder bestimmten Messerarten betrifft das Verbot auch ganz alltägliche Gegenstände – etwa das übliche Taschenmesser, das viele sonst ganz arglos in der Hosentasche oder Handtasche mit sich führen.

Der genaue Geltungsbereich umfasst den Innenstadtbereich zwischen Hattersheimer Straße, Rudolf-Mohr-Straße, Pfarrgasse und Hauptstraße. Auf allen dortigen Straßen, Plätzen, Fußwegen und Haltestellen ist das Mitführen entsprechender Gegenstände in diesem Zeitraum untersagt.

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Zum Vergrößern anklicken: Mit dieser Karte wird der Geltungsbereich der Waffenverbotszone dargestellt.

Einen konkreten Anlass – wie etwa Zwischenfälle beim Gallusmarkt in den Vorjahren – konnte die Pressestelle der Kreisverwaltung auf Anfrage nicht nennen. Die Anordnung stützt sich deshalb vermutlich auf präventive Sicherheitserwägungen. Auf Volksfesten drängen sich viele Menschen auf engem Raum, oft kommt Alkoholkonsum hinzu. Dies kann die Hemmschwelle bei Konflikten senken; mitgeführte Messer bergen dann das Risiko, dass Auseinandersetzungen rasch eskalieren. Die Regelung zielt darauf ab, diesen Risiken proaktiv zu begegnen und den Schutz der Besucher zu gewährleisten.

Zudem gibt das temporäre Verbot der Polizei und den Ordnungskräften die rechtliche Handhabe, im Festbereich gezielte und anlasslose Kontrollen durchzuführen, um mögliche Gefahrenquellen frühzeitig zu entschärfen.

Selbstverständlich nimmt die Verordnung Personen mit berechtigtem Interesse aus: Einsatz- und Rettungskräfte sowie Gewerbetreibende, Marktbeschicker, Gastronomen und deren Beschäftigte dürfen benötigte Werkzeuge im Rahmen ihrer Arbeit weiterhin mitführen. Wer Gegenstände lediglich verschlossen und nicht zugriffsbereit von A nach B transportiert, ist ebenfalls nicht betroffen.

Für alle anderen gilt jedoch Vorsicht: Ein Verstoß stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße von bis zu 10.000 Euro geahndet werden. Unzulässig mitgeführte Messer und Waffen können zudem direkt vor Ort von den Behörden sichergestellt werden.

Quelle: Kreisverwaltung

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