Finanzdesaster: Bürgermeister verweigert Auskunft – SPD fordert jetzt Akteneinsicht

Finanzdesaster: Bürgermeister verweigert Auskunft – SPD fordert jetzt Akteneinsicht

Hofheims SPD startet einen Akteneinsichtsausschuss – mitten im Finanzchaos der Stadt. Bürgermeister Willi Schultze liefert nach Ansicht der Partei zu wenig Antworten, die Informationslücken sind groß, die Beträge hoch. Wer wusste wann von welchen Zahlen? Und wer trägt politische Verantwortung? Die Hintergründe – und welche Wirkung der Ausschuss wirklich haben kann – finden Sie hier.

Fünf Jahre ist es jetzt her: Christian Vogt (CDU) war gerade einmal anderthalb Jahre Bürgermeister von Hofheim – und hatte seinen ersten Akteneinsichtsausschuss am Hals. Grüne und Linke wollten wissen, warum die Mietpreisbremse abgeschafft worden war – ohne dass das Stadtparlament informiert wurde. Mehrfach hatte das Land Hessen den Bürgermeister erinnert, doch der hatte nicht reagiert. Am Ende galt die Mietpreisbremse für viele Kommunen – nur nicht für Hofheim. Ein Verwaltungsfehler, der bis heute nachwirkt – und an Vogt hängen blieb wie ein Schatten über seiner Amtsführung.

Fünf Jahre später sitzt Willi Schultze von den „Bürgern für Hofheim“ (BfH) im Rathaus. Noch keine sechs Monate im Amt – und schon fordern die Stadtverordneten den zweiten Akteneinsichtsausschuss. Der erste, im Dezember von den Linken beantragt, dreht sich um Wasserschäden im Jazzkeller unter dem Güterschuppen. Aus dem Rathaus kamen nur spärliche Antworten: Ob der Schaden gemeldet oder Versicherungen eingeschaltet wurden, bleibt weitgehend unklar – ein Déjà-vu zu früheren Verwaltungspannen.


Hofheim im Spar-Modus: Am Mittwoch, 11. Februar, tagt der Haupt- und Finanzausschuss – öffentlich. Ort: Sitzungszimmer im Rathausanbau (Zugang: Richard-Zorn-Weg / Fußweg Esso-Tankstelle(. Die Stadtverordneten legen ihre Sparideen auf den Tisch. Mehr dazu hier


Und nun also Ausschuss Nummer zwei. Beantragt von der SPD. Es geht um das große Thema: das Finanzdesaster der Stadt. Millionenverluste, eine dramatisch geschrumpfte Liquidität – und ein Stadtparlament, das davon offenbar erst sehr spät erfahren hat. Entstanden ist das Loch unter Vorgänger Vogt. Doch die Aufklärung liegt nun in der Verantwortung von Willi Schultze.

Und genau hier beginnt das Problem.

Auf Fragen der SPD, wie es zur finanziellen Schieflage gekommen war und seit wann sie dem Magistrat bekannt ist, antwortete Schultze, er könne nur über die Zeit seit seinem Amtsantritt am 13. September 2025 Auskunft geben. Ein Satz wie aus dem Lehrbuch kommunaler Haftungsvermeidung – politisch jedoch ein Offenbarungseid. Selbstverständlich kann ein Bürgermeister auch über frühere Vorgänge Auskunft geben. Dafür stehen ihm Verwaltung, Fachbereichsleiter und Akten zur Verfügung. Wer sich darauf zurückzieht, nicht zuständig zu sein, signalisiert vor allem eines: mangelnden Aufklärungswillen – oder Ahnungslosigkeit.

Konkreter Auslöser für die SPD-Nachfragen ist ein soeben aufgetauchtes Dokument: Bereits im Juli des vergangenen Jahres hatte Landrat Michael Cyriax (CDU) einen Brief an seinen Parteifreund Christian Vogt geschickt. Im Rathaus blieb er unter Verschluss – bis Hofheim-News ihn letzte Woche exklusiv unter dem Titel: „Brief mit Sprengkraft aufgetaucht“ veröffentlichte. Darin der Vorwurf: Vogt hatte die zulässige Liquiditätsgrenze um rund fünf Millionen Euro überschritten – unter anderem durch ein Darlehen der Stadtwerke. Der Landrat forderte unmissverständlich, das Stadtparlament zu informieren.

Geschehen ist nichts.

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Der Brief des Landrats vom 11. Juli 2025. Zum Vergrößern anklicken.

Ein Akteneinsichtsausschuss ist kein scharfes Schwert. Er kann Akten sichten, Berichte schreiben, Missstände benennen. Doch er lebt davon, dass Verwaltung und Bürgermeister kooperieren. Der Blick zurück zeigt: Beim Ausschuss zur verhinderten Mietpreisbremse stellte sich die damalige Koalition aus CDU, FDP und FWG schützend vor Vogt. Folgen hatte der Ausschuss deshalb kaum.

Diesmal ist die Lage ernster. Die finanziellen Konsequenzen treffen die gesamte Stadt. Sparprogramme, Gebührenerhöhungen, Einschnitte – all das steht im Raum. Vertrauen wäre jetzt das wichtigste Kapital.

Warum Willi Schultze es verspielt, bleibt offen. Ist es Unerfahrenheit? Übervorsicht? Oder der Versuch, sich von den Altlasten seines Vorgängers möglichst weit zu distanzieren? Politisch klug ist dieser Kurs nicht. Denn wer Transparenz verweigert, erweckt schnell den Eindruck, etwas verbergen zu wollen – selbst dann, wenn er persönlich keine Schuld trägt.

Der Akteneinsichtsausschuss wird kommen. Arbeiten wird er erst nach der Wahl. Dann sind die politischen Mehrheiten festgezurrt. Die Aufarbeitung kommt spät, vielleicht zu spät – für die Stadt, für das Parlament und für einen Bürgermeister, der eigentlich angetreten ist, es besser zu machen als sein Vorgänger.

HN/TR

SPD-Fraktion beantragt Einsetzung eines Akteneinsichtsausschusses zur Aufklärung der Hintergründe der städtischen Haushaltskrise

Der Landrat als Kommunalaufsicht hat in seinem Schreiben vom 23.12.25 an die Stadt Hofheim ausgeführt, dass es „weiterhin nicht nachvollziehbar [sei], weshalb die Stadt Hofheim in diese finanzielle Ausnahmesituation geraten ist“. „Der extrem hohe Bedarf an Liquidität“ könne nicht nachvollzogen werden. Er rügte, dass das Girokonto bereits sehr weit überzogen sei. Besonders gravierend ist die Rüge des Landrats, dass „nach den aktuell vorliegenden Zahlen im ersten Halbjahr 2025 ebenfalls kein entsprechender Nachtragshaushalt aufgestellt wurde, obwohl dies, aufgrund der finanziellen Situation der Stadt Hofheim, zwingend erforderlich gewesen wäre“.

Die SPD-Fraktion hat den Magistrat sowohl mündlich, während der Haushaltsberatungen, als auch schriftlich mittels einer Anfrage gebeten, die folgenden Fragen zu beantworten:

  • Seit wann war dem Magistrat bekannt, dass das Jahr 2024 mit einem Jahresfehlbetrag enden wird, obwohl sämtliche Rücklagen aufgebraucht werden?
  • Warum wurde die Stadtverordnetenversammlung erst im Sommer 2025 und nicht mit Kenntnis der Haushaltskrise oder spätestens zum Jahresende 2024 über die Haushaltskrise unterrichtet?
  • Warum wurde im ersten Halbjahr 2025 kein entsprechender Nachtragshaushalt aufgestellt, obwohl dies „zwingend erforderlich gewesen wäre“?

Die Antwort des Magistrats war, dass der Vorsitzende des Magistrats, Herr Bürgermeister Schultze, nur Auskünfte über die finanzielle Situation seit seinem Amtsantritt am 13. September 2025 erteilen könne.

Als Antwort auf die Frage der SPD-Fraktion zur bisherigen Kommunikation mit den kommunalen Aufsichtsbehörden seit der Aufstellung des Doppelhaushalts 2024/25, den Haushalt bzw. die Finanzsituation der Stadt Hofheim betreffend, erhielt die Stadtverordnetenversammlung ein weiteres Schreiben des Landrats zur Kenntnis, welches bereits am 17.7.25 bei der Stadt eingegangen war. In diesem führt der Landrat aus, dass der Höchstbetrag der Liquiditätskredite zum Zeitpunkt einer unvermuteten Kassenprüfung am 7.4.25 um 4,67 Mio.€ überschritten war. Darüber wurde, entgegen Hinweis Nr. 6 zu § 105 HGO, weder die Aufsichtsbehörde informiert noch fasste die Stadtverordnetenversammlung einen entsprechenden Beschluss.

Entgegen § 50 Abs. 3 HGO und entgegen der expliziten Aufforderung wurde die Verfügung des Landrats der Stadtverordnetenversammlung nicht zur Kenntnis gegeben.

Da Bürgermeister Schultze keine Auskünfte zu der Zeit vor seinem Amtsantritt gibt bzw. geben kann und Bürgermeister a.D. Vogt die Stadtverordnetenversammlung -durch das Schreiben des Landrats belegt- nicht über wesentliche Haushaltsinformationen in Kenntnis gesetzt hat, sieht es die SPD-Fraktion geboten, mittels eines Akteneinsichtsausschusses, die Hintergründe der Haushaltskrise und der Untätigkeit des Magistrats aufzuklären.

Zum Akteneinsichtsausschuss: Gem. § 50 Abs. 2 HGO überwacht die Gemeindevertretung die gesamte Verwaltung der Gemeinde, mit Ausnahme der Erfüllung der Auftragsangelegenheiten im Sinne des § 4 Abs. 2, und die Geschäftsführung des Gemeindevorstands, insbesondere die Verwendung der Gemeindeeinnahmen. Sie kann zu diesem Zweck in bestimmten Angelegenheiten vom Gemeindevorstand in dessen Amtsräumen Einsicht in die Akten durch einen von ihr gebildeten oder bestimmten Ausschuss fordern; der Ausschuss ist zu bilden oder zu bestimmen, wenn es ein Viertel der Gemeindevertreter oder eine Fraktion verlangt.

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