Von der Straße ins Dickicht: Feuerwehr Lorsbach mit neuem Allround-Talent

Von der Straße ins Dickicht: Feuerwehr Lorsbach mit neuem Allround-Talent

Neujahrsempfang der Freiwilligen Feuerwehr Lorsbach – neben den Ehrungen für langjährige Mitglieder und Mitstreiter gibt es noch eine weitere Nachricht, die nicht untergehen sollte:

Stadtbrandinspektor Sebastian Ritzheim übergab offiziell das neue UTV. UTV ist die Abkürzung für Utility Terrain Vehicle und meint ein geländegängiges Mehrzweckfahrzeug). Nach rund zweijähriger Planungs- und Beschaffungsphase steht damit ein Spezialfahrzeug zur Verfügung, das insbesondere für Einsätze abseits befestigter Straßen ausgelegt ist.

Feuerwehr
Klein aber oho: Das neue UTV wurde gleich fachmännisch begutachtet

Das UTV, aufgebaut auf einem Polaris-Fahrgestell, kommt vor allem als Erkundungsfahrzeug und für den gezielten Transport von Einzelpersonen – etwa eines Notarztes – zum Einsatz. Dank seiner kompakten Bauweise, hohen Geländetauglichkeit und Allradantriebs erreicht es auch schwer zugängliche Einsatzstellen, sei es bei Wald- und Vegetationsbränden oder bei Personensuchen. Angetrieben wird es von einem robusten Benzinmotor, der auf alle vier Räder wirkt und das Fahrzeug auch auf schmalen Wegen zuverlässig manövrierbar macht.

Ein weiterer Pluspunkt: Die geschlossene Kabine mit Gurtsitzen erlaubt das Fahren mit einem normalen Pkw-Führerschein, ein Helm ist nicht nötig. So ist das Fahrzeug schnell einsatzbereit und flexibel nutzbar.

Fahrzeuguebergabe
Zum Vergrößern anklicken: Stadtbrandinspektor Sebastian Ritzheim übergab das neue Fahrzeug.

Darüber hinaus wird das UTV sowohl als Kradmelderfahrzeug als auch als Führungsfahrzeug des Löschzugs Wasserversorgung genutzt. Auch bei Extremwetterlagen wie Schnee- oder Windbruch sowie in Katastrophensituationen soll es zum Einsatz kommen.

Mit der Indienststellung erweitert die Feuerwehr Hofheim ihre Einsatzmöglichkeiten insbesondere in schwer zugänglichen Bereichen deutlich.

Quelle: FW Lorsbach

© 2025 Hofheim-News | IMPRESSUM | DATENSCHUTZERKLÄRUNG