Stadt erinnert daran: Eigentümer müssen für sichere Wege sorgen
Der Herbst hat Einzug gehalten. Mit Beginn der kälteren Jahreszeit erinnert die Kreisstadt Hofheim alle Grundstückseigentümer daran, dass sie gemäß der Straßenreinigungssatzung und dem Hessischen Straßen- und Wegegesetz dazu verpflichtet sind, ihre Gehwege von Herbstlaub zu befreien sowie bei Schnee und Eis zu räumen und zu streuen.
Zwischen 7 und 20 Uhr sind die Gehwege und Überwege unverzüglich von Schnee und Eis zu befreien und bei Glätte ausreichend zu bestreuen. Diese Pflicht gilt an allen Tagen mit entsprechender Witterung, auch an Sonn- und Feiertagen. Durch die rechtzeitige Räumung werden Fußgängerinnen und Fußgänger vor Unfällen geschützt und zudem Bußgelder vermieden.
Der geräumte Schnee muss auf dem eigenen Grundstück entsorgt werden und darf nicht auf die Fahrbahn oder in die Kanalisation geschoben werden. Auf Straßen ohne Gehwege, sogenannten Mischverkehrsflächen, die von Fahrzeugen und Fußgängern gemeinsam genutzt werden, sind die Anwohnerinnen und Anwohner verpflichtet, bis zur Straßenmitte zu räumen und zu streuen.
Besondere Aufmerksamkeit gilt Gehwegen, auf denen sich noch Laub befindet. Nasses Herbstlaub erhöht die Rutschgefahr erheblich und sollte deshalb rechtzeitig entfernt werden. Unabhängig von Schnee und Eis sind die Gehwege gemäß der Satzung regelmäßig sauber zu halten. Saubere und frei begehbare Wege fördern die Sicherheit und das Wohlbefinden aller Verkehrsteilnehmenden.
Der städtische Bauhof bittet alle Verkehrsteilnehmenden, beim Abstellen von Fahrzeugen im Straßenraum auf den Schwenkradius und die Breite der Schneeräumfahrzeuge Rücksicht zu nehmen, damit diese ihre Arbeit ungehindert und sicher ausführen können. Fahrzeuge, die die Räumfahrzeuge behindern, können abgeschleppt werden. Zudem die Bitte, keine umweltunverträglichen Streumittel zu verwenden und diese trocken und sicher zu lagern. So wird ein wichtiger Beitrag zum Schutz der Umwelt und der öffentlichen Infrastruktur geleistet.
Die genauen Winterdienstpläne für alle Stadtteile sind auf der Website www.hofheim.de abrufbar. Es wird darauf hingewiesen, dass es seitens der Stadt nicht möglich ist, alle Straßen vollständig zu räumen. Für Fragen zur Schneeräumung und zu den rechtlichen Vorgaben steht die Verkehrsplanung gerne zur Verfügung: teamverkehrsanlagen@hofheim.de.
Quelle: Stadt Hofheim

