Wegen Eritrea-Festival: Waffenverbotszone in Wallau

Wegen Eritrea-Festival: Waffenverbotszone in Wallau

Das gibt es nicht alle Tage: Auf Wunsch des Polizeipräsidiums Westhessen hat die Kreisverwaltung eine Waffenverbotszone im Gewerbegebiet von Wallau eingerichtet. Das Tragen von Waffen und Messern ist dort in der Zeit von Freitag, 1. August, bis Sonntag, 3. August verboten.

Hintergrund ist ein Eritrea-Festival, das am Samstag, 2. August, in Wallau stattfinden soll. Solche Veranstaltungen werden von Eritreern organisiert, die dem herrschenden Regime in dem ostafrikanischen Land nahestehen. Sie organisieren „Eritrea-Festivals“ oder ähnliche Kulturveranstaltungen, die ein positives Bild des Landes vermitteln und Eritreer im Ausland ansprechen sollen. 

Eritrea ist eine ehemalige italienischen Kolonie, die sich nach einem 30-jährigen Unabhängigkeitskrieg in den 1990er Jahren von Äthiopien losgesagt hatte. Heute ist das Land isoliert, es gibt kein Parlament, keine unabhängigen Gerichte, kaum Meinungs- und Pressefreiheit. Es herrscht ein strenges Zwangsarbeitssystem, vor dem viele Eritreer ins Ausland fliehen.

Gegner der Regierung opponieren im Ausland gegen das Regime. Die Aktionen bleiben meist friedlich, doch immer wieder kommen auch gewaltbereite Oppositionelle dazu. Vor zwei Jahren wurden bei solchen Ausschreitungen in Stuttgart 31 Polizisten verletzt; Baden-Württembergs Innenminister Strobl (CDU) sprach von einem „wütenden, gewaltbereiten und bewaffneten Mob“.

In Gießen wurden 2023 26 Polizisten verletzt. Daraufhin wurdenim März dieses Jahres in der Stadt eine großangelegte Razzia gegen eine eritreische Organisation durchgeführt. Die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe beschuldigte 17 Personen der Gründung oder Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Inland. Sie sollen den Sturz der eritreischen Regierung angestrebt haben.

Und jetzt findet ein Eritrea-Festival im Gewerbegebiet von Wallau statt. Das Gebiet wurde  deshalb für drei Tage zur  Waffenverbotszone erklärt. In der Rechtsverordnung des Kreises heißt es, dass Schusswaffen, Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen, Pfeilabschussgeräte, Armbrüste, Hieb- und Stoßwaffen und besondere Formen von Messern, etwa Spring-, Fall-, Faust- oder Butterflymesser, nicht mitgebracht werden dürfen.

Wer dagegen verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße bis zu 10.000 Euro geahndet werden kann. Die mitgeführten Waffen und Messer können eingezogen werden, teilt der Kreis auch mit.

Quelle: MTK

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